zum zitierten Beitrag
Zitat von niniobravo
Ich hatte mal die Madenschraube verloren. Dann konnte ich den Stellhebel nicht mehr bewegen.
Ist doch dann defekt oder?
Gruß
Roland
haste falsch nachjustiert. hebel auf anschlag drehen da is innen ne gerade fläche wo die madenschraube plan aufliegen muss. wenn du das nicht machst, verlierst die madenschraube weil sie sich verkantet
und muss meim vorredner recht geben, schon in der fahrschule hat man damals gelernt das der fahrer die verkehrstauglichkeit vor der fahrt prüfen muss
übrigends, wenn die grünen dich offen erwischen soll es nicht mehr als 20€, (oder warns 30€ ?!) lärmbelestigung geben, keine punkte und keine höhere strafe. hab mir sagen lassen, das wenn die herrschaften, die so eifrig das gesetz vertreten einer anderen meinung sind was das angeht, ist das willkür. auf keinen fall sollte dann etwas unterschrieben werden, man kann dann bei penzl anrufen und den rest macht dann der chef persönlich. so hatte er das zumindest in hamburg gesagt vor ein paar wochen.
bisher hatte dann keiner, der das gemacht hat iwelche weiteren probleme gehabt hiess es.
und diese 30€ lärmbelästigung ist in meinen augen auch völlig richtig, weil ja die anlagen nicht umsonst eine EG-BE haben, (die natürlich bei iwelchen versteckten schalter spielereien erlischt also das mal vorne weg) lärmbelästigung kannste ja mit der hupe auch machen. oder schneller fahren als erlaubt ist, am ende ist immer der fahrer verantwortlich irgendwo
__________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!