@Tequila
1. Wer hat die Sache an den Kunden verkauft?
A: Vertragshändler.
B: Hersteller, wenn der Hersteller auch Verkäufer ist.
C: Kunde
2. Im Falle einer Rückgabe bzw. Rücktritt des Kunden vom Kaufvertrag, z.B. wg. eines nicht behebbaren Mangels, geht die Sache in wessen Eigentum über?
A: Vertragshändler.
B: Hersteller, wenn der Hersteller auch gleichzeitig Verkäufer ist.
C: Kunde
3. Wie wird die Rückgabe einer Sache durch den Käufer an den Verkäufer üblicherweise vollzogen?
A: Rückkauf durch den Verkäufer abzgl. einer Nutzungsentschädigung.
B: Rückkauf durch den Hersteller abzgl. einer Nutzungsentschädigung, wenn der Hersteller auch gleichzeitig Verkäufer ist.
C: Nicht möglich, der Käufer bleibt auf der Sache sitzen.
4. Wer ist Verantwortlich für die Weiterverwendung der zurückgegebenen Kaufsache?
A: Vertragshändler.
B: Hersteller, wenn der Hersteller auch gleichzeitig Verkäufer ist.
C: Kunde
Kleine Hilfe: Man kann in Deutschland als Endverbraucher kein Motorrad direkt bei Harley-Davidson kaufen, sondern nur über einen Händler.
Und genau dieser Händler, von dem ich meine RK kaufte, hat meine RK nach seinen erfolglosen Nachbesserungen auch zurückgekauft. Was der damit macht, ist sein Risiko.
Nix für ungut, aber einfach nur lesen reicht nicht immer, das Gelesene muss man auch verstehen können/wollen.