zum zitierten Beitrag
Zitat von svfighter
Genau wie bei mir der versteller ist absolut TÜV und Strassen konform steht sogar in der montageanleitung von penzl da kann ein cop sagen was er will
It depends, wie es so schön heißt, bis MJ 2015 ist das auch korrekt, mich hat der Fall des Kollegen Motorcycle-Dude interessiert.
Tatsächlich ist es so das ab MJ 2016 bzw. ab 1.1.2016 die Verordnung 168/2013 greift und darin ist eindeutig festgelegt, wie auch in ECE 41.04 (Euro 4), das eine Auspuffanlage in JEDEM Betriebszustand die Lärmvorgaben einhalten muß. Das ist bei der manuellen Penzl nur in geschlossenem Zustand der Fall. Also muß ab MJ 2016, wie gefordert, der Versteller an eine Stelle montiert werden die während der Fahrt nicht erreichbar ist ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.