Meine Antwort dazu aus einem anderen Thread
Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer),
und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.
Frage
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.