zum zitierten Beitrag
Zitat von Hosematz
Ist dieses Urteil bekannt? Ist zwar aus 2022 war aber letzte Woche in einer Lokalzeitung meiner Heimat...
Hab in der SuFu nichts gefunden.
971 OWi 241 Js 26773/22 -AG Frankfurt
https://openjur.de/u/2447922.html
Kurz:
-Klappenauspuff "legal"
-Fuhr im offenen Modus
-Polizei hört es und zeigt wegen unnötigen Lärms an
-AG Frankfurt geht mit und urteilt ab (Ja ich weiß, "nur" ein AG, kein OLG...)
-100€ Owi
Dem Urteil zu Folge könnte ich jedes Mal abgestraft werden, wenn sich irgendeiner durch den Lärm gestört fühlt und es halbwegs bezeugen könnte, dass die Klappe offen war...
"Unnötig ist der Lärm dann, wenn er über die sachgemäße Benutzung des Fahrzeugs hinausgeht und/oder wenn die technischen Ausrüstungsvorschriften sowie die Verhaltensvorschriften nicht beachtet werden, mithin das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß übersteigt (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018 - 1 K 4344/17 - BeckRS 2018, 40265). Hierbei bedarf es keiner exakten Geräuschmessung, so dass die Feststellung auch auf Grundlage einer, wie hier, erfolgten Zeugenaussage getroffen werden kann (vgl. VG Karlsruhe a.a.O.)"
Gruß Micha
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Finde das auch erstaunlich, weil kein eindeutiger Nachweis vorliegt, aber war wohl schon immer so.
Ich habe anno 1986 ein Schreiben erhalten aufgrund der Anzeige eines Streifenbeamten.
Der hat mich in Schwabing auf der Heimfahrt von der Arbeit gesehen bzw gehört und wegen der seiner Meinung nach zu hohen Lautstärke angezeigt.
(Dies war bis heute tatsächlich das einzige mal, daß ich in München Schwierigkeiten bekommen habe, abgesehen vom Rauswinken wegen Geschwindigkeit)
Also nicht angehalten oder hinterhergefahren, sondern mich im Vorbeifahren gesehen (an der Ecke beim Abbiegen).
Das Bike war eine Shovel FLHX Bj. 1984, "Klappen" waren die verschweißten Prallbleche in der Schalldämpfermitte und "geöffnet" hatte ich sie dauerhaft mittels
Punktierung unter Zuhilfenahme von Hammer und Spitzmeißel.
Nicht alles komplett rausgedroschen alá Drag Pipes aber es ging schon a bissl was durch.
Das Schreiben enthielt eine Zahlungsaufforderung wegen der Ordnungswiderlichkeit und eine Einladung zur Vorführung.
Zahlung geleistet und mit ordnungsgemäßem Auspuff vorgefahren.
Die Höhe weiß ich nicht mehr, aber es war schon deutlich weniger als die umgerechnet 100 €. Ist aber auch lange her.
Weiß das heute noch, weil ich mich gewundert habe, daß das ohne Messung einfach so geht, bzw. ob das so sein darf.
Hab aber nicht nachgeforscht, weil wenn es sich auf die Art erledigt, was soll es dann.
Möglich, daß der Schutzmann aufgrund des Kennzeichens die EZ und somit die dafür gültige Geräuschemissionsnorm rausgesucht hat, und wenn
es ein Auskenner war, erkannt hat, daß das Fahrgeräusch mehr als 86 dbA gewesen sein dürfte.
Ist zwar dann immer noch ohne Messung, aber entweder ausreichende Grundlage für die Anzeige oder es wird so gemacht, weil man weiß, da widerspricht
der Angezeigte nicht, weil er am Ende froh ist, so die Angelegenheit abzuschließen ohne das ganz große Gedöns.
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