Aktueller Fall von heute Mittag.
Kumpel ruft mich grad an, is unterwegs zum Harley Rock n Race nach Bad Tölz.
Wurde aufgehalten mit offener Klappe (MCJ).
Konsequenz:
90 Euro, kein Punkt, Betriebserlaubnis erloschen. Er muss einen §21 machen um sie wieder zu erlangen. Ist das so auch schon jemand widerfahren? Ich dachte man zahlt, macht die Klappe zu und gut ist
Ok, §19 ABS. 2 Stvzo sagt schon, dass sie erlischt, wenn Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Aber reichts wirklich nicht, wenn ich die Klappe dann einfach zu mache?
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht