Die Phonemessung ist bei der Penzel relativ egal, wenn die Klappen nicht geschlossen sind. In der Zulassung dieser Tüten steht ganz klar, ABE nur in geschlossenem Zustand.
Wenn der Grüne(Blaue) bei der Kontrolle allerdings gesehen hat, dass der Mechanismus nach mehrmaligem hin und her wieder funktioniert hat und die Klappen dann ganz geschlossen waren, wäre von einem so gut ausgebildeten Ordnungswüter eigentlich zu erwarten gewesen, dass er erkennt, dass es sich um einen technischen Defekt handelt, den der Halter/Fahrer nicht unbedingt zu verantworten hat. Nur wenn dem Fahrer bewußt war, dass die Klappen nicht ganz geschlossen sind, hätte er das Möppi nicht in Betrieb bringen dürfen.
Und das glaube ich mal nicht, wer fährt denn absichtlich mit offenen Tüten?? Ist doch viel zu laut!!
Für den Bußgeldbescheid gibt es eine Einspruchsfrist, die würde ich auf jedenfall nutzen. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, Anwalt fragen.
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Nehmt das Leben nicht zu ernst,ihr kommt da eh nicht lebend raus!