Nach dem Ergebnis der BASt-Untersuchung ist es möglich, die Kennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18x20 cm zu verkleinern. Durch Verkleinerung der Mittelschrift, wie bisher nur bei Leichtkrafträdern zulässig, lässt sich mehr Platz auf dem Schild gewinnen, so dass die mehrstelligen Erkennungsnummern nicht verringert werden müssen.
Die Neuregelung soll voraussichtlich im Februar 2011 in den Bundesrat kommen und könnte kurz nach dessen Zustimmung in Kraft treten.
@first evo, das geht auch mit drei buchstaben. und das sogar ganz legal. bei uns auf jeden fall. wenn das kennzeichen( die stadt drei buschstaben) zwei buchstaben eine zahl oder umgekehrt hat, worauf unsere zulassungsstelle bei motorrädern auch achtet, bekommst du automatisch ein 20 x20. der schilderheini meckert zwar immer weil er da ein bißchen basteln muß, geht aber.
und wie ihr ja seht, soll sogar 18 x 20 möglich sein
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