Sorry, habe mich echt vertan.
Es stimmt, dass insbesondere in den Fällen der Saisonversicherung bei
Haftpflicht- oder Teilkaskoschäden (sofern vorher auch eine entsprechende
Versicherung bestand) in der Abmeldezeit eine sog. Ruheversicherung besteht.
Gruß
Ingo, Der Lohner
__________________
______________________________________________________________________
Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.