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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

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Rabauke ist offline Rabauke · 1002 Posts seit 30.07.2012
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fährt: Sportster 1200c Bj. 2004
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Neuer Beitrag 06.01.2013 19:32
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Hi.

Wenn du eine Anlage mit ABE hast, erlischt deine BE nicht, ist höchstens ein Mangel der behoben werden muss wenn dir die Dämmwolle verbrannt ist oder ein DB-Eater flöten gegangen ist.
Dafür haben sie ja eine ABE...
Wenn du einen abgefahrenen Reifen hast erlischt ja deine BE auch nicht, obwohl das Fahrzeug dann nicht mehr für den Straßenverkehr ausgelegt ist!

cu

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Bobberfreak ist offline Bobberfreak · 60 Posts seit 13.11.2012
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fährt: Nightster
Neuer Beitrag 06.01.2013 19:50
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Also Schumi vielen Dank für die Info,auch wennse nicht aufem aktuellen Stand ist... hab mich grad schon gefreut wien kleines Kind, aber naja...

im Sommer kommt die Shortshots von Vance und Hines drauf un dann wird gebollert, scheißegal was der scheiß Staat dazu meint....lieber für 500 Buggs ne Tüte die Spaß macht und fahren bis die eben mal kontrollieren und 40 Buggs zahlen, anstatt für 1600 ne Tüte die keinen Spaß macht!!

Das muss kesseln in den Ohrn sonst taucht das nix großes Grinsen

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Freie Bahn mit Marzipan cool

Gerd ist offline Gerd · 3895 Posts seit 13.02.2008
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fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 06.01.2013 21:06
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zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Was ich in der ganzen Sache am bemerkenswertesten und zugleich auch bedenklich finde:

Ich habe mehrere Bekannte, die bei der Polizei im Streifendienst arbeiten.

Ich habe die immer mal wieder gefragt, was ich "im Falle des Falles" (=Kess MMV offen) zu erwarten hätte.

Keiner !!! von denen hat auch nur die geringste Ahnung von irgendeinem dieser Paragraphen,

bzw. welche Regelung aktuell rechtsgültig ist !

Alle drei, und doof sind die alle nicht, zucken, wenn ich eine verbindliche Aussage möchte, mit den Schultern ...

Ist ja auch kein Wunder. Wenn man sich allein mal das neue Führerscheinrecht ansieht. Gibt es erst seit 2010 und wurde zwischenzeitlich immer wieder mal zum Teil geändert.
2 Jahre ist ja auch schon ganz schön lang großes Grinsen

Den Oberbolzen haben unsere deutschen Politiker 2010 gemacht. Haben dem EU-Recht zugestimmt und gar nicht gemerkt, dass der größte Teil der Feuerwehrleute ihre Einsatzwagen nicht mehr fahren durften. Da musste dann ganz schnell ne Ausnahmeregelung her
fröhlich fröhlich fröhlich

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Badsandman ist offline Badsandman · 40 Posts seit 15.12.2012
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fährt: Harley Sportster xl 1200
Neuer Beitrag 06.01.2013 21:30
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zum zitierten Beitrag Zitat von Bobberfreak
Also Schumi vielen Dank für die Info,auch wennse nicht aufem aktuellen Stand ist... hab mich grad schon gefreut wien kleines Kind, aber naja...

im Sommer kommt die Shortshots von Vance und Hines drauf un dann wird gebollert, scheißegal was der scheiß Staat dazu meint....lieber für 500 Buggs ne Tüte die Spaß macht und fahren bis die eben mal kontrollieren und 40 Buggs zahlen, anstatt für 1600 ne Tüte die keinen Spaß macht!!

Das muss kesseln in den Ohrn sonst taucht das nix großes Grinsen

Richtig großes Grinsen

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 06.01.2013 22:34
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aktuell bekommt der fahrer bei ner anlage ohne tüv oder manipulation 1 punkt und 90 euro,der halter 1 punkt und 150 euro strafe.
das ganze führ zur erlöschung der be und rechtfertigt wieder die sicherstellung der anlage oder des bikes um weitere prüfungen durchzuführen.
das wurde im forum aber schon irgendwo nach der änderung ausführlich behandelt

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Lars997 ist offline Lars997 · 576 Posts seit 25.01.2012
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Neuer Beitrag 07.01.2013 07:50
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zum zitierten Beitrag Zitat von niterider
Wenn das Ganze Mitte 2012 gekippt wurden, was gilt dann jetzt? Könnte das netterweise einer der Fachleute hier reinschreiben? Ich glaube, für die Info wären viele dankbar! Insbesondere für die Beantwortung der Frage: erlischt nun die BE wieder oder doch weiterhin nicht bei einer Anlage mit ABE, die durch Produktionsstreuung oder Verschleiß der Dämmwolle zu laut ist?

Also so geht es mir auch - weiss jetzt überhaupt nicht was gilt? Somit - Fachleute.... Was gilt denn nun?

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Defcon ist offline Defcon · 18066 Posts seit 21.08.2009
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Neuer Beitrag 07.01.2013 07:57
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Was gilt ,,,ne spassige Antwort , weniger lärm keinen Ärger . großes Grinsen

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Mertes ist offline Mertes · seit
Mertes ist offline Mertes
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Neuer Beitrag 07.01.2013 09:21
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zum zitierten Beitrag Zitat von Rabauke
Hi.

Wenn du eine Anlage mit ABE hast, erlischt deine BE nicht, ist höchstens ein Mangel der behoben werden muss wenn dir die Dämmwolle verbrannt ist oder ein DB-Eater flöten gegangen ist.
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cu

das mit der rostigen originalanlage ist ja schon ne frechheit. was machen, wenn beim 1.tüv nach zwei jahren die anlage schon so laut ist, weil sie ständig rost spuckt?
meine wird lauter, aber der großes Grinsen sagt, das mit dem rost ist kein mangel und mörfelden lehne die garantie ab.

HMME ist offline HMME · 429 Posts seit 08.01.2011
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Neuer Beitrag 07.01.2013 09:21
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der $19 (2) der aktuellen STVZO sagt ganz eindeutig:

STVZO vom 26.04.2012:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden
ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung

1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

Micha, daran ändert auch ein Rechtsanwalt wenig Zunge raus

30Micha900 ist offline 30Micha900 · 1013 Posts seit 05.01.2012
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Neuer Beitrag 07.01.2013 12:07
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Meiner Meinung nach wird das Geräuschverhalten aber massiv verbessert..... Augenzwinkern fröhlich

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Ich freue mich dass es regnet, freue ich mich nicht regnet es trotzdem........

Avatar (Profilbild) von sturmwolke
sturmwolke ist offline sturmwolke · 335 Posts seit 28.08.2010
aus Mengen
fährt: 1999 Heritage Springer mit J&H-Fishtail
sturmwolke ist offline sturmwolke
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aus Mengen

fährt: 1999 Heritage Springer mit J&H-Fishtail
Neuer Beitrag 07.01.2013 18:48
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Meiner Meinung nach wird das Geräuschverhalten aber massiv verbessert.....

Immer diese Krawallmacher
unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich unglücklich

Avatar (Profilbild) von Rokkefeller
Rokkefeller ist offline Rokkefeller · 19 Posts seit 02.01.2013
fährt: VRSCA
Rokkefeller ist offline Rokkefeller
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19 Posts seit 02.01.2013
Avatar (Profilbild) von Rokkefeller

fährt: VRSCA
Neuer Beitrag 07.01.2013 19:10
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Hier noch ein mMn interessanter Link zum Thema:

http://www.kanzlei-bludau.de/wp/bikerrecht-1/

Gruß Daniel

Avatar (Profilbild) von Badsandman
Badsandman ist offline Badsandman · 40 Posts seit 15.12.2012
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Badsandman ist offline Badsandman
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fährt: Harley Sportster xl 1200
Neuer Beitrag 07.01.2013 19:26
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Sind wir Biker oder Schulmädchen ist doch eh alles schon schwer genug oder ? ein bisschen spaß muss sein auch wenn der spaß Geld kosten kann meine Meinung ! Augenzwinkern

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Straßenköter ist offline Straßenköter · 1359 Posts seit 31.10.2009
fährt: 96er Heritage/ 91er Kicker Sportster Track-Sau
Straßenköter ist offline Straßenköter
Langes Mitglied
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1359 Posts seit 31.10.2009
fährt: 96er Heritage/ 91er Kicker Sportster Track-Sau
Neuer Beitrag 07.01.2013 19:46
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so,
jetzt hat jeder sein wissen über §, stvzo, fzv, etc.etc. zum besten gegeben. was wissen wir jetzt? genau so viel wie die drei politessen die mit der schulter gezugt haben.
das war schon immer so.
also
1, harley muß laut. dat war auch schon immer so.
2, den meisten politessen ist das alles zu viel kram. die kucken eher auf den rest des mopeds und ob ihr nem club angehört und irgendwie regestriert seid.
3, immer schön nett bleiben und lächeln. das hilft ungemein. mein möppi mist 123 db und hatte
noch nie probleme.
und..............
ne harley kaufen, den rocker spielen, dazu gehören wollen, und immer die hosen voll wegen den tüten. Baby Baby Baby Baby

__________________
Meine TRACK-SAU

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chimneysweeper ist offline chimneysweeper · 66 Posts seit 08.11.2012
aus Wilhelmshaven
fährt: Cross Bones/Deuce
chimneysweeper ist offline chimneysweeper
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aus Wilhelmshaven

fährt: Cross Bones/Deuce
Neuer Beitrag 07.01.2013 19:49
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Hallo , als mein Kumpel wurde letzten Monat mit seiner Rod angehalten , Auspuff zu laut , 50.- bitte und Mopped darf nicht mehr bewegt werden.
Er sagte : Darf ich wenigstens zur Wache damit fahren , habe gleich Dienst. Dann fragte der Bulle: Was für eine Wache denn? Feuerwehrwache xy , Berufsfeuerwehr. Dann sagte der Bulle: Heute ist ihr Glückstag Kollege , fahren sie mal weiter.
Also musst nur den richtigen Beruf haben , Bulle oder Beamter böse
Bin ich aber beides nicht , also SCHEISS drauf fröhlich
Loud Pipes saves lifes , oder wie hiess das mal großes Grinsen
Scheiss auf den fuffi , ich fahre laut weiter fröhlich

greetz chimneysweeper

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