Die Polizei macht keine gerichtsverwertbaren Messungen. Wenn die messen, ist das nur um festzustellen, um wieviel der Pott zu laut ist und ob eine Messung von einem Gutachter durchgeführt werden muss. Gemessen wird da nur das Standgeräusch mit einer Toleranz von 5 db.
Die Spanne reicht da von:
Bußgeldkennzahl: 130100
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Verwarnungsgeld: 10 Euro
oder
Bußgeldkennzahl: 123112
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges *) Fahrzeug.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat
Verwarnungsgeld: 25 Euro
Da an der Anlage nicht manipuliert wurde und sie homologiert ist, sprich eine E Nummer trägt, ist meine Meinung, dass die BE dadurch nicht erlöschen kann. Nur hast du als Halter dafür zu sorgen, dass der Auspuff die dementsprechenden Werte erfüllt. Auch wenn er schon von beginn an so laut war.
Ich gehe davon aus, dass der Auspuff auch für genau dein Motorrad homologiert wurde.
Dass die Polizei Fahrzeuge stilllegt, sprich dir die Plakette abkratzt, stammt noch von der Zeit vor Einführung der FZV. Das wird nur noch auf Weisung der Zulassungsbehörde gemacht.
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The difference between men and boys is the price of their toys
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