Danke, danke.
Das es "Tools" gibt, die die Harley-Klappe auf "Offen" halten, ist ja nicht die Frage gewesen.
Die Frage ist, ob dieses Tool einen weiterhin legalen Betrieb der Penzl-Anlage ermöglicht.
Das ist spätestens durch die Auskunft von Penzl jetzt bejaht worden, was deren SMS Klemme angeht.
Noch offen ist die Beantwortung, ob dies - beispielsweise - genauso legal mit dem Bypass-Stecker von Eightball-Custom ist. Ich weiß ja nicht, ob in der ABE zur Penzl vielleicht ganz speziell nur auf deren SMS Klemme Bezug genommen wird (oder ob es "egal" ist, was die Klappe offen hält).
Übrigens:
Ja, mir ist schon klar, dass ich den einen oder anderen hiermit nerve.
Aber vielleicht denkt ihr in diese Richtung:
Nicht gerade wenigen unter Euch ist es sehr wichtig, dass Ihr mit einer verstellbaren Anlage zumindest die Option habt, legal (sprich: mit ABE) unterwegs sein zu können. Das ist vielen von Euch auch sehr viel Geld wert. Billiger ginge es ohne den ganzen ABE-Kram.
Wenn man also die "Option auf Legalität" haben möchte:
Wäre man dann nicht irgendwie "saublöd", sich diese Legalität wieder zu nehmen, nur weil man - vielleicht - ein falsches Tool (Klemme, Stecker, was auch immer) für 10 oder 20 EUR wählt, was einem zwar die Klappe aufhält, an sich aber illegal ist? Das sollte man doch zumindest abklären dürfen.
edit (22.8.): Datei nachträglich angehangen
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Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
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Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von Smokeybear am 22.08.2013 05:50.