Wenn Du offen fährst, ist auch bei Dir die BE weg, ganz einfach. Schau mal in § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO.
Und selbst wenn Du sie wieder leise drehst, lebt die erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch auf (Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. März 2006).
Insofern also rechtlich kein Unterschied zum RaceSwitch bei der JH. Den Unterschied kanns höchstens praktisch geben, wenn Dir das "offene Fahren" schwerer nachweisbar ist als mit nem angebauten RaceSwitch.
Gruß, Donar