@bestes-ht: Danke für den link!
Wie verhält es sich denn in dem Fall, dass das Moped erst 2016 erstzugelassen wird?
Meine Slim S kommt erst im März an, wird dann erstzugelassen und mit der elektronisch geregelten Klappenanlage versehen.
"Bestandsschutz" dürfte daher nicht zutreffen, oder?
P.S. Auf Motorradonline habe ich folgendes gefunden->
Zum 1. Januar 2016 tritt die UNECE-R 41.04 in Kraft, durch die im gesamten Fahrbetrieb 73-77db nicht überschritten werden dürfen.
Der "Trick" mit den geschlossenen Klappen zwischen 50 und 80 Km/h im 2. und 3. Gang zieht dann nicht mehr.
Die UNECE-Regel gilt aber lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind.
Die Auspuffanlage von J&H gibt es ja bereits einige Jahre, hier sollte dann der Bestandsschutz zutreffen, ist nur die Frage was mit der nach dem 1.1.2016 erstzugelassenen Slim S ist?
Homologiert wurde sie ja 2015, erstzugelassen aber erst 2016...
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Rallemann am 13.12.2015 08:07.