So, jetzt ist alles offiziell
!
Sporty hat TÜV/AU-Plakette und bollert mächtig durch die Gegend (deshalb melde ich mich auch erst jetzt mal wieder, hatte bis jetzt echt keine Zeit …
)
Na, und dabei hab' ich natürlich auch mal wieder einiges gelernt.
Also, wer sich wundert, das in seinen Fahrzeugpapieren unter Hubraum „869 ccm” eingetragen ist und vielleicht meint, er hätte da einen speziellen Motor, vielleicht eine HD-Sonderedition (hab ich nämlich gedacht
), der kann ganz beruhigt wissen, dass seine Maschine auch 883 ccm hat wie alle anderen 883er. 869 ccm steht da nämlich nur aus steuer- oder versicherungsrechtlichen Gründen drin, und auch das ist nach heutiger Gesetzgebung nicht mehr interessant, war wohl seinerzeit, als die Maschine importiert wurde, hier relevant.
Hat mir der TÜV-Prüfer so gesteckt.
O.K., zumindest weiss ich jetzt, warum das so in meinen Papieren steht, denn im Web findet man nichts dazu …
Ja, und dann stand bisher in meinem Fahrzeugschein „Kraftrad mit Leistungsbeschränkung” und unter Bemerkungen war eingetragen, dass im Ansaugstutzen eine Drosselscheibe eingebaut ist. Das zeigte sich natürlich auch bei den Einträgen zur Leistung (19 kW) und Höchstgeschwindigkeit (120 km/h).
Beim Restaurieren habe ich ja alles auf „Original” umgebaut (na ja, außer Vergaserkit
) und ließ jetzt auch beim TÜV alle Original-Daten wieder eintragen. Und da steht dann jetzt unter Leistung „35 kW”.
35 kW/47 PS?
Eigentlich dachte ich, meine Sporty hat so 52 PS (steht ja in allen Werksunterlagen), aber nein, sie hat scheinbar nur 47 PS
Na, sei's drum … dann kann wenigsten mein Junior mit seinem z.Zt. noch beschränkten Führerschein unbeschwert damit bollern (seit Januar bis 48 PS). Vielleicht ist das ja auch nur wieder so'n Trick wegen Steuern oder Versicherung oder was weiß ich …
Na, auf jeden Fall komm ich dann mit meinem TÜV-Gutachten für den neuen Fahrzeugschein zum Straßenverkehrsamt und da sagt der freundliche Beamte ganz beiläufig: „Ach, da haben Sie ja die Drosselung noch nicht ganz aufgehoben, Sie haben ja immer noch ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung.” Das stände ja so im TÜV-Gutachten.
Hä
Eigentlich sollte mir der TÜV-Gutachter ja bestätigen, dass alle Drosselungen entfernt sind und alles ungedrosselt original ist.
Da man so'n TÜV-Menschen ja telefonisch absolut nicht erreichen kann, ich wieder hin zum TÜV.
Dort sagt mir der Mensch süffisant lächelnd:„Na und, ist doch kein Problem, ob das da steht oder nicht."
Hm, wenn mir das egal gewesen wäre, dann wär' ich ja nicht extra noch mal zurückgekommen …
Und dann ließ er sich doch noch dazu herab, mir zu erklären, dass seit Januar dieses Jahres Motorräder mit unter 48 PS als Krafträder mit Leistungsbeschränkung bezeichnet werden. Eben wegen den Führerscheinen …
Ich also wieder hin zum Straßenverkehrsamt (dafür haben sie ja manchmal bis 18.00 Uhr geöffnet, beim ersten Anlauf klappt es wohl meistens nicht) und dem Beamten das so erklärt. Da fragt der: „Und, hätte ich das jetzt wissen müssen …?”
Na, wer denn sonst …
Und so ist auch dieser Tag ein sehr lehrreicher für mich gewesen
Aber jetzt ist endlich alles überstanden, ich hab' schon knapp 1000 km hinter mir und es ist einfach nur
Schon dafür haben sich die knapp zwei Jahre Arbeit gelohnt!