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Forum » Allgemein » Allgemein: Motorräder » Inspektionskosten/Intervalle - Fragen und Antwort Thread

Inspektionskosten/Intervalle - Fragen und Antwort Thread

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Inspektionskosten/Intervalle - Fragen und Antwort Thread

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mongo ist offline mongo · 339 Posts seit 20.11.2009
fährt: HD-Iron 1200
mongo ist offline mongo
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339 Posts seit 20.11.2009
fährt: HD-Iron 1200
Neuer Beitrag 30.05.2010 19:24
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ironmäään
ich mach meine inspektionen auch nicht bei HD ist nur abzocke!
zahl doch nicht für ein bisschen öl nachschütten /luftfilterwchsel 300 euro.
wenn dan mal was sein sollte muss hd die 2 jahre garantie gewährleisten ob sie wollen oder nicht
ansonsten geh ich halt zum anwalt!
habe schon viel geklagt und recht bekommen!
und jetzt wurde /wird eh ein gesetzt verabscheidet so das man auch in freien werkstätten darf
wichtig ist am ende nur der stempel der werkstatt im serviceheft.

mfg

Du bist ja n ganz cooler was?
Schon mal gehört " wie mann in den Wald ruft schalt es zurück"
Aber du hast ja n Anwalt........
Sicher kannst du Recht bekommen aber glaube mal nicht das der HD Händler sich dann für dich denn Arsch aufreisst , kannst dann ja n halbes Jahr auf die Garantieansprüche warten und Fahrad fahren.
Die lassen dich am längeren Arm verhungern wenn sie das wollen ,aber du hast ja n Anwalt und dann springen die ja sofort wenn du denen an die Karre pisst...schon klar!!

Mfg

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Ironmäään ist offline Ironmäään · 1698 Posts seit 06.02.2010
aus Ebersdorf b.Coburg
fährt: Iron883 F.T.W
Ironmäään ist offline Ironmäään
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1698 Posts seit 06.02.2010
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aus Ebersdorf b.Coburg

fährt: Iron883 F.T.W
Neuer Beitrag 30.05.2010 19:54
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schon mal in letzder zeit tv geschaut?
dan hattest du gehört das ich recht bekomme
ausserdem wer sagt das ich dan fahrrad fahren würde?
ich lass es reparieren nur wenn die kosten nicht übernommen werden schalte ich den anwalt ein.
ich lass mich auf jedenfall nicht einschüchtern und lass mich für dumm verkaufen.
ich mach mein maul auf und kämpfe für meine rechte wenn ihr euch verarschen lasst,sorry ist das doch euer problem.
ich bekomm mein geld ob früh oder später ist mir doch wurscht.
ausserdem kauf ich nie neue bikes von daher kann mir das eh wurscht sein

__________________
Meine Schwarzesmile

niterider ist offline niterider · seit
niterider ist offline niterider
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.05.2010 20:19
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Mein Kenntnisstand:

Ein Hersteller muß die Inspektionen einer freien Werkstatt nur dann anerkennen, wenn die von ihm zertifiziert ist, d.h.: wenn ihre Mitarbeiter von ihm geschult wurden + wenn die von ihm vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge, Hebebühnen, Diagnosecomputer etc. angeschafft wurden. Der EUGH hat lediglich geurteilt, daß JEDE freie Werkstatt das RECHT hat, diese Zertifizierung zu erwerben, das heißt, der Hersteller darf sie keiner freien Werkstatt verweigern. Das war vorher durch die "Gruppenfreistellungsverordnung" nicht gegeben, sondern dem Hersteller freigestellt.. Der Hersteller muß diese Zertifizierung aber KEINESWEGS kostenlos hergeben. Da diese i.d.R. sehr kostspielig ist, haben die wenigsten freien Werkstätten diese Herstellerzertifizierung, denn ansonsten hätten sie die gleichen Kosten wie die Vertragswerkstätten und könnten kaum noch billiger anbieten.

Der Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie" ist die "Beweislastumkehr".
- Bei gesetzlicher Gewährleistung muß der KÄUFER beweisen, daß er den Mangel NICHT verursacht hat, was in der Praxis ohne kostenintensives Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, gegen das der Hersteller dann ein Gegengutachten erstellen lassen darf, von vornherein zum Scheitern verurteilt sein dürfte, außer bei ganz offensichtlich in der Produktion verursachten Mängeln.
- Bei Garantie muß der VERKÄUFER beweisen, daß er den Mangel NICHT verursacht hat, bei Neu-KFZ ist das i.d.R. der Hersteller, könnte aber theoretisch auch nur der Importeur oder gar Händler sein.
- In der EU gilt bei KFZ: der VERKÄUFER muß in den ersten 6 Monaten Garantie und danach für 18 Monate Gewährleistung geben. Gibt er z.B. 2 Jahre Garantie, sind 18 Monate davon eine rein freiwillige Leistung.

Fazit: Entweder von der freien Werkstatt die Herstellerzertifizierung zeigen lassen (dürfte i.d.R. NICHT vorliegen), oder in der Garantiezeit zum Vertragshändler gehen.

niterider ist offline niterider · seit
niterider ist offline niterider
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.05.2010 20:44
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Also nichts für ungut, aber bei anderen Marken gleicher Hubraumklasse sind die Inspektionen im Vergleich zu denen bei lufgekühlten Harleys allesamt deutlich teurer (das Zwei bis Dreifache). Viele Japaner halten sogar immer noch an den antiquierten 6000er-Intervallen fest, die die Kosten auf den Km umgelegt nochmals in die Höhe treiben.

Da die meisten hier wohl früher andere Fabrikate gefahren sind, und deren Betriebskosten daher kennen müßten, wundert mich die häufige Klage über die vergleichsweisen Niedriginspektionskosten schon etwas.

Die niedrigen Betriebsksten liegen daran, daß eine Harley
- keine Kettenwechsel mit Rad + Ritzel alle 20 tkm hat
- hydraulische Ventilstößel hat
- das Motoröl vom Antriebsöl getrennt hat (Voraussetzung für hydraulische Ventilstößel)
- keine Drosselklappensynchronisation braucht
- einen auswaschbaren Luftfilter hat

Bei den Big-Twins braucht man zur Getriebereparatur nicht mal den Motor zu zerlegen!

Man merkt halt, daß die Harley-Konstruktion aus einer Zeit stammt, als Motorräder noch Gebrauchsgegenstände waren und günstige Betriebskosten haben mußten.

Daher meine These: Das Harley-Fahren ist mit Abstand am kostengünstigsten im Vergleich zu anderen Marke der gleichen Hubraumklasse.

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Kimgar ist offline Kimgar · 46 Posts seit 09.02.2010
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Kimgar ist offline Kimgar
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fährt: XL 1200 L
Neuer Beitrag 31.05.2010 09:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von niterider
Mein Kenntnisstand:

Ein Hersteller muß die Inspektionen einer freien Werkstatt nur dann anerkennen, wenn die von ihm zertifiziert ist, d.h.: wenn ihre Mitarbeiter von ihm geschult wurden + wenn die von ihm vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge, Hebebühnen, Diagnosecomputer etc. angeschafft wurden. Der EUGH hat lediglich geurteilt, daß JEDE freie Werkstatt das RECHT hat, diese Zertifizierung zu erwerben, das heißt, der Hersteller darf sie keiner freien Werkstatt verweigern. Das war vorher durch die "Gruppenfreistellungsverordnung" nicht gegeben, sondern dem Hersteller freigestellt.. Der Hersteller muß diese Zertifizierung aber KEINESWEGS kostenlos hergeben. Da diese i.d.R. sehr kostspielig ist, haben die wenigsten freien Werkstätten diese Herstellerzertifizierung, denn ansonsten hätten sie die gleichen Kosten wie die Vertragswerkstätten und könnten kaum noch billiger anbieten.

Der Unterschied zwischen "Gewährleistung" und "Garantie" ist die "Beweislastumkehr".
- Bei gesetzlicher Gewährleistung muß der KÄUFER beweisen, daß er den Mangel NICHT verursacht hat, was in der Praxis ohne kostenintensives Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, gegen das der Hersteller dann ein Gegengutachten erstellen lassen darf, von vornherein zum Scheitern verurteilt sein dürfte, außer bei ganz offensichtlich in der Produktion verursachten Mängeln.
- Bei Garantie muß der VERKÄUFER beweisen, daß er den Mangel NICHT verursacht hat, bei Neu-KFZ ist das i.d.R. der Hersteller, könnte aber theoretisch auch nur der Importeur oder gar Händler sein.
- In der EU gilt bei KFZ: der VERKÄUFER muß in den ersten 6 Monaten Garantie und danach für 18 Monate Gewährleistung geben. Gibt er z.B. 2 Jahre Garantie, sind 18 Monate davon eine rein freiwillige Leistung.

Fazit: Entweder von der freien Werkstatt die Herstellerzertifizierung zeigen lassen (dürfte i.d.R. NICHT vorliegen), oder in der Garantiezeit zum Vertragshändler gehen.

Nur mal interessehalber:
Hat sich denn daran auch was geändert ?

"Anders verhält es sich, wenn es sich um die Behebung eines Mangels innerhalb der Gewährleistungs- oder Garantiefrist handelt. Hier kann der Hersteller bzw. Verkäufer verlangen, dass die Reparatur durch ihn und mit seinen eigenen Ersatzteilen ausgeführt wird. Denn schließlich muss er für den Schaden und die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen.
Es gilt also die Faustregel "Wer die Kosten tragen muss, kann bestimmen, wer die Arbeiten ausführt".

Wenn diese Passage ja noch gelten würde müsste man ja eigentlich, wenn ein Mangel mit Garantie/Gewährleistungsanspruch bei einer Inspektion/ Umbau /Reparatur in einer freien Werkstatt auffällt, die Kiste wieder zusammenbauen lassen und zu einer Vertragswerkstatt bringen und reparieren lassen, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren.

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biohazard ist offline biohazard · 760 Posts seit 27.10.2009
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Neuer Beitrag 31.05.2010 11:07
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also ich hab zwischenzeitlich auch noch mal nachgedacht aber warsch. ist es bei unseren mühlen so, dass die garantie sowieso erloschen ist, da ja jeder schon mal selbst an einer schraube am moped rumgemacht hat und somit ist die gewährleistung sowieso erloschen auch wenn ein teil kaputt geht an dem man nix gemacht hat, dann muß man erst beweisen, dass man nix damit zu tun hat und das ist sowieso schwierig, denn da redet sich jeder raus.

hab jetzt noch bis nächstes jahr april " garantie " es wird schon nix kaputt gehen und wenn dann gibts auch andere mittel und wege das kostenfrei repariert zu bekommen

cool

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fährt: HD Cross Bones
Neuer Beitrag 01.06.2010 06:30
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Hey,

hab zwar die Suche bemüht, aber nur was zu Kosten gefunden aber nix zum Umfang...

Also, was wird eigentlich bei der 8000er Inspektion alles gemacht?
Nur Ölwechsel und "Sicht check"?!?

Mhh, mir stellt sich die Frage ob machen lassen oder selber machen?
Wenn es nur der Ölwechsel ist, tendiere ich zum selber machen.

Danke & Gruss
cbk

MDStefan ist offline MDStefan · seit
MDStefan ist offline MDStefan
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Neuer Beitrag 01.06.2010 06:44
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Moin cbk,

steht alles in Deiner Bedienungsanleitung ab Seite 200 geschrieben. Wenn Du noch Garantie hast würde ich zur Inspektion fahren (zwecks Kulanz bei Motorprobs.) Da sind dann ca. 180 EUR gut investiert.

Gruß Stefan

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Neuer Beitrag 01.06.2010 07:19
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Bin am Freitag beim Freundlichen zur 8000er Inspektion ... Info gibts dann ...

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Neuer Beitrag 01.06.2010 09:48
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Zitat:

EU-Kommision will freie Werkstätten stärken

Die Europäische Kommission hat heute überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für die Kfz-Branche verabschiedet. "Die neuen Regeln werden den Wettbewerb auf dem Markt für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen stärken, denn der Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile werden erleichtert", hieß es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Donnerstag.

Auf der Grundlage der überarbeiteten Regeln könne die Kommission wirksam gegen Kfz-Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Kraftfahrzeuge nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden, und damit ihrer Gewährleistungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Zudem könnten Verbraucher besser vor möglichen Missbräuchen geschützt werden, beispielsweise, wenn ein Kfz-Hersteller unabhängigen Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen verweigere, betonten die Wettbewerbshüter.

Auf diese Weise werde der Wettbewerb zwischen zugelassenen und unabhängigen Werkstätten gestärkt. Durch die neuen Regeln werde auch der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert, um so für Kunden die Reparaturkosten zu senken. Dies ist der Kommission ein wichtiges Anliegen, "da auf Reparaturen schätzungsweise 40 Prozent der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung entfallen und diese Kosten in den letzten Jahren gestiegen sind".

Kfz-Herstellern soll es nicht mehr möglich sein, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden, kündigte Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia außerdem an. Gleichwohl bleibe es den Autobauern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden.

http://www.autoservicepraxis.de/eu-kommi...ken-945160.html

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fährt: nicht mal mehr ne Harley
Neuer Beitrag 01.06.2010 15:44
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....in karben bei Ffm gibt es nen laden der nimmt pauschal 250,00teuronen zzgl. material für alle harleys........

bis dato ist mir zumindest nochnix weggeflogen großes Grinsen

gifty

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fährt: Street Glide
Neuer Beitrag 13.06.2010 14:50
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hab gestern den 1600km kd bei meiner iron gehabt, gezahlt habe ich kpl. 160 euro denke das ist ok

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Neuer Beitrag 13.06.2010 15:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Street
Hallo zusammen

Habe gestern für meine 1.600 er Inspektion ( mineralisches Oel ) satte 330 .- Teuronen abgedrückt. Da freu ich mich doch wenn die Garantie ein Ende hat und ich wieder selbst Hand anlegen kann ... ;-))

330 euro für ein bisschen öl nachschüten und luftfilter sorry und sowas zaqhlt ihr haha kann ich echt nicht fassen.wenn die sagen würden die 1600 kostet 1000 euro würded ihr das sicher auch zahln. ich geh in ne freie werkstatt die besseren service bieten, auf die 2 jahre garantie ist sowas von geschissen ohne witz.

mfg

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Meine Schwarzesmile

Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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fährt: Low Rider St - Fast Johnnie
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fährt: Low Rider St - Fast Johnnie
Neuer Beitrag 13.06.2010 18:26
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Das erzähl mal dem Kollegen dem an seiner Screaming Eagle V Rod nach paar km der Motor um die Ohren geflogen ist . Augenzwinkern

Schön deine Liste . Aber da sind Kundendienst mit dabei die schon vor Jahren waren und da sind die Preise sicher nicht mehr aktuell . Augenzwinkern

__________________
Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School

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aXRo ist offline aXRo · 1788 Posts seit 10.09.2009
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fährt: VRSCR 06
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aus Münster

fährt: VRSCR 06
Neuer Beitrag 13.06.2010 18:52
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Info zur 8.000er Inspektion (XR 1200)

die Positionen:
Ölfilter -- 9,40
Motoröl -- 22,05
Gasket , ClutchCover -- 2,02 (was auch immer das ist ... ah .. Dichtung Kupplungsdeckel)
Air Filter -- 36,97 (der war auch dringend nötig ...)
Pflege/Schmiermittel -- 7,13
8000km Inspektion -- 161,88
Brake Fluid -- 9,40 (war bereits im orangen Bereich, Wechsel war meinerseits freiwillig)
Bremsflüssigkeit wechseln -- 31,09
Gesamt (Netto) -- 279,74
Gesamt (inkl. Mwst.) -- 332,89

(Stundensatz lt. Aushang -- 74 EUR)

__________________
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