zum zitierten Beitrag
Zitat von Bulled
Ich verstehe einfach nicht ab wann man eine TÜV Eintragung brauch bei Luftfilter.
@Bulled
Ist doch ganz einfach, immer wenn man keine ABE dafür hat.
Durch den Tausch des Luftfilters ändert sich ( per Definition ) das Abgas - und Geräuschverhalten und die Leistung. Damit erlischt laut StVZO die Betriebserlaubnis. Also entweder einen Luftfilter mit ABE montieren oder mit einem ( ziemlich teuren ) Geräuschgutachten, einer beglaubigten Leistungsmessung und einem Abgasgutachten zum TÜV und LuFI per Einzelabnahme eintragen lassen.
Die Abgaswerte dürfen nicht höher sein als die Originalwerte, das Fahrgeräusch auch nicht ( seit 2016 ), vor 2016 war etwas Toleranz erlaubt. Die Leistung darf nicht mehr als 5 Prozent vom Originalwert abweichen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.