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Forum » Modelllinien » Touring [Grand American Touring] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) » FLHX/S/ST/SE Street Glide: Welcher Luftfilter mit TÜV

FLHX/S/ST/SE Street Glide: Welcher Luftfilter mit TÜV

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FLHX/S/ST/SE Street Glide: Welcher Luftfilter mit TÜV

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Siegesblut ist offline Siegesblut · 228 Posts seit 13.06.2012
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Neuer Beitrag 03.08.2020 18:34
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@Leon
Heckumbau von Milobike eintragen lassen. Der TÜV hat es begutachtet und für sicher befunden. Dennoch sind bei genanntem Umbau die Blinker aber an einer falsche, nicht zulässigen Position. Es ist also so nicht zugelassen. Obwohl es sicher ist, da ja auch vom TÜV abgenommen. 

Das stimmt ja so nicht der TÜV trägt dir das Heck ein aber nicht die Befestigung der Blinker.Davon wird auch nix im TÜV ersichtlich stehen.

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Siegesblut ist offline Siegesblut · 228 Posts seit 13.06.2012
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fährt: Night-Rod Special seit 2018 Street Glide Special
Neuer Beitrag 03.08.2020 18:53
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Also ich habe bei meiner Street Glide mit dem 103 Motor auch den Luftfilter von Bertl's eingetragen,und habe die Tage meine Penzl eintragen lassen.Da steht wie folgt.,,Bemerkung und Ausnahmen m.geänderter Schalldämpferaustauschanlage,
Herst.Penzkofer & Michalsky GbR,Penzl-Bikes,Typ u. KENNZ. PB-PM6/e20 0004;0.weit.Beschränk.od.Auflag** ' Und damit sehe ich mich auf der sicheren Seite . Da ist für mich der letzte Satz Ausschlag gebend. Ohne weitere Beschränkung oder Auflagen.

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Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 04.08.2020 07:42
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 @juzzi  …gut, dann jetzt zum dritten oder vierten Mal. JA. Mit einem Kombigutachten des Herstellers der Abgasanlage, in der explizit der Luftfilter mit aufgeführt ist, ist es zulässig. 

@Siegesblut  im Abnahmebericht zu den Milobikeumbauten steht (sinngemäß, ich weiß es nicht mehr genau) "ordnungsgemäße Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger". Dazu gabs im anderen Forum ne riesen Wellen, wegen genau dieser Begebenheit.
Und was du zu deiner Abnahme schreibst, passt nicht zu den EURO4 Modellen, um die es gerade geht Augenzwinkern Aber davon ab, steht dann bei dir nicht drin, "in Verbindung mit Luftfilter XX"? Dann wäre das auch mal auf Zulässigkeit zu prüfen. 

@Monty  gemäß der Verordnung zur EURO4 sind ALLE Maßnahmen zur Erhöhung des Motorengeräuschs verboten. Baust du einen Zubehörauspuff an, wobei alles andere im Originalzustand ist, geht man auf Grund der Homologation des Auspuffes (welche nun mal mit sämtlichen anderen Originalteilen stattgefunden hat) davon aus, dass sich der im Schein eingetragene Wert nicht erhöht. Darf er auch nicht. Wäre sonst ja auch trotz ABE unzulässig. 
Genauso verhält es sich bei einem Zubehörluftfilter mit Zulassung. Dessen Homologation fand mit Originalauspuff statt, weswegen man davon ausgeht, dass die Werte nach der Montage des Luftfilters mit Originalauspuff eingehalten werden. 
Hast du nun einen Zubehörauspuff und einen Zubehörluftfilter, werden beide Homologationen hinfällig! Denn es ist ja für beide Teile nun nicht mehr der Fall, dass die anderen Teile im Originalzustand sind. Daher müsste man eine Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Eintragung eines erhöhten Geräuschpegels durchführen. Dies ist aber -wie zu Beginn schon geschrieben- nach der Verordnung nicht zulässig. 
Ich verstehe gar nicht, wieso das der Logik nach so schwer zu verstehen ist? Oder wieso man sich nicht selbst mal ne entsprechende Verordnung durchlesen kann? Augenzwinkern

Und dann kommt wieder das Kombigutachten! Hier hat der Hersteller Auspuff AB und Luftfilter CD ZUSAMMEN homologiert und somit per Gutachten sichergestellt, dass auch ZUSAMMEN die Grenzwerte eingehalten werden. Ich bin mir aber sicher, dass dies auch künftig -ebenso wie Klappenanlagen- hinfällig und nicht mehr möglich sein wird. In der Verordnung steht ja schon, dass auch Klappenanlagen in ALLEN Fahr- und Lastzuständen den Grenzwerten entsprechen müssen. Aktuell wird ja nur eine Grauzone durch das schlecht formulierte Messverfahren ausgenutzt.

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Meilleures salutations, 

Leon

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Monty ist offline Monty · 230 Posts seit 22.07.2020
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Neuer Beitrag 04.08.2020 09:01
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Leon_

also steht NIRGENDWO das Zubehör auspuff und Zubehör Luftfilter miteinander nicht möglich sind. 

es geht also nur um das einhalten der Vorgeschriebenen Geräusch und Abgaswerte.

danke,... das wollte ich hören. 
„ man geht davon aus“ gibts nicht. Messwerte zählen,..


wenn nicht zu laut dann einzelabnahme,....

 Wieso ist jetzt hier alles mit so nem Balken hinterlegt ? 

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 04.08.2020 09:30
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Das kannst du für dich gerne so verstehen, dadurch wird es aber nicht zulässiger. In bin in dem Sinne raus. Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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Monty ist offline Monty · 230 Posts seit 22.07.2020
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Neuer Beitrag 04.08.2020 10:05
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😜 nix für ungut,.....

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juzzi ist offline juzzi · 379 Posts seit 04.10.2016
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Neuer Beitrag 04.08.2020 13:41
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OK - ich bin noch nicht ganz raus.
Erstmal vielen Dank an Leon, dass du so viel Geduld mit uns hast!

Aber du schreibst doch selber:
... das Kombigutachten! Hier hat der Hersteller Auspuff AB und Luftfilter CD ZUSAMMEN homologiert und somit per Gutachten sichergestellt, dass auch ZUSAMMEN die Grenzwerte eingehalten werden.

Das bedeutet doch, dass mit diesen entsprechenden "Auspuffanlage / Luftfilter" Kombinationen die Richtwerte eingehalten werden. (Mit oder ohne Gutachten)
D.h., einer Eintragung stünde nix entgegen. OK - das Gesetz, dass der TÜV eine Kombi nur mit Gutachten eintragen darf. Aber dieses Gesetz habe ich eben noch nirgends gelesen ... (werde aber weiter danach recherchieren)

Angenommen: Du hast ein Kombigutachten, lässt die entsprechende Kombi eintragen und verlierst dann das Gutachten. Dann ist diese Kombi doch weiterhin gültig - oder nicht?

Sei bitte nicht genervt von uns (von mir) - ich mein's nicht böse großes Grinsen

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Grüße juzzi

mws ist offline mws · 441 Posts seit 18.01.2017
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Neuer Beitrag 04.08.2020 14:08
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Das Gutachten wird nur mit der VIM deines Fahrzeugs versendet. Die musst du zwingend bei der Bestellung angeben! Die VIM muss bei der Eintragung eingesetzt werden oder kann - wenn schon vorhanden im Gutachten - nicht mehr manuell geändert werden. Nach der Eintragung bei mir hab ich das original Gutachten  auch nicht mehr zurück bekommen! Also Schein verlieren eher schlecht!

Es gab mal ne Zeit lang Gutachten (z.B. mit dem Reduzierblech für den Heavy Breather) von Pistor (die die wohl auch über Bertels beziehen) blanke also ohne eine eingetragene Nummer.
Da konnte man sich eine Kopie von machen und die für jedes im Gutachten aufgeführte Fahrzeug - meistens gelten die führ mehrere Fahrzeuge - verwenden indem man da dann die VIM eingetragen hat.
Das hat Bertels aber wohl irgendwann mit bekommen und es gab Ärger.
Klar, so ein Gutachten erstellen lassen ist echt teuer und das muss dann über den Verkauf der Papiere wieder rein kommen.

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mws
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Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 04.08.2020 15:06
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@juzzi , mal als Gegenbeispiel: Es gibt Luftfilter für 400€ mit Gutachten und exakt die gleichen Luftfilter ohne Gutachten für 100€ ….. dennoch kannst nur den mit Gutachten eintragen lassen. 
Es geht doch gar nicht um was wäre wenn und theoretisch ginge doch eigentlich etc... 
Und natürlich ist eine Eintragung durch Kombigutachten auch ohne das Gutachten gültig, du hast doch deine Fahrzeugpapiere? Häääää!!??? Ich versteh dich echt nicht.... fröhlich

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Ollli ist offline Ollli · 158 Posts seit 28.03.2018
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fährt: Harley
Neuer Beitrag 04.08.2020 15:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von mws
Das Gutachten wird nur mit der VIM deines Fahrzeugs versendet. Die musst du zwingend bei der Bestellung angeben! Die VIM muss bei der Eintragung eingesetzt werden oder kann - wenn schon vorhanden im Gutachten - nicht mehr manuell geändert werden. Nach der Eintragung bei mir hab ich das original Gutachten  auch nicht mehr zurück bekommen! Also Schein verlieren eher schlecht!

Es gab mal ne Zeit lang Gutachten (z.B. mit dem Reduzierblech für den Heavy Breather) von Pistor (die die wohl auch über Bertels beziehen) blanke also ohne eine eingetragene Nummer.
Da konnte man sich eine Kopie von machen und die für jedes im Gutachten aufgeführte Fahrzeug - meistens gelten die führ mehrere Fahrzeuge - verwenden indem man da dann die VIM eingetragen hat.
Das hat Bertels aber wohl irgendwann mit bekommen und es gab Ärger.
Klar, so ein Gutachten erstellen lassen ist echt teuer und das muss dann über den Verkauf der Papiere wieder rein kommen.

Falsch wenn du den Schein verlierst ist das beim Amt hinter deinem Fahrzeug Daten hinterlegt. Ich zum Beispiel habe das Gutachten wieder bekommen. Da es mir gehört
Kann eh niemand was mit anfangen weil meine Vin eingetragen ist

mws ist offline mws · 441 Posts seit 18.01.2017
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441 Posts seit 18.01.2017 aus Königswinter

fährt: Fat Boy Special (2014)
Neuer Beitrag 04.08.2020 15:21
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Ah gut zu wissen. Ich muss mal bei meinem Schrauber fragen ob er das nur vergessen hat zurück zu geben wenn ich das nächste mal da bin.

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Emteka ist offline Emteka · 664 Posts seit 17.09.2014
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fährt: RGS 2017, M8 & Kess...
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Neuer Beitrag 04.08.2020 16:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von juzzi
das Gesetz, dass der TÜV eine Kombi nur mit Gutachten eintragen darf

Juzzi, Juzzi,

geh' doch mal ein Schritt vor oder zurück, Du scheinst grad voll auf der Leitung zu stehen...  Freude


Also nochmal so erklärt:
  1. Bauteil A mit ABE und Bauteil B mit ABE erzeugen einen neuen Zustand C => hier Leistungssteigerung. Diese muss "geprüft" werden =>  Dies kann mit einem Kombigutachten geschehen.
  2. Dies Kombigutachten kannst Du als "Massengutachten" (weil viele diese Kombi fahren von einer Firma wie Bertl's erstellt) kaufen oder bei einem Sachverständigen oder TÜV als Einzelgutachten machen, kostet geschätzt 6 Monate + 3x soviel wir das "Massengutachten".
  3. Es gibt kein "Gesetz das der Tüv was einträgt"... - der TüV schreibt nur einen Abnahmebericht, hier z.B. Gutachten ist echt, Mopped, Bauteil A und Bauteil B sind echt, alles okay.
  4. Mit dem TÜV-Bericht gehst Du auf die Zulassung und die "trägt" den in die Papiere ein.
  5. Das unter 2. genannte Gutachten hat eine Nummer und der Eintrag in den Fahrzeugpapieren lautet sinngem.  "Lt. Gutachten Nr.  ... ist die Kombination aus Bauteil A und Bauteil B geprüft...".


Fazit:
  • Du kannst jetzt Deine Papiere und das Gutachtgen verlieren, da die Daten a.) auf der Zulassung gespeichert sind bzw. Du b.) bei Bertl's mit Deiner Rechnung anrufst und sagst "verloren".
  • Die große Frage ist immer, wer Dich kontrolliert! Kann der Kollege den Sachverhalt aus Punkt 1 erkennen??? Oder gibt er sich vielleicht mit 2 einzelnen ABE's zufrieden. Dein Risiko!
  • Du gibst 20T€+ für ein Mopped aus und zierst Dich hier rum wegen 350 € für ein Gutachten.


So, nu frag weiter...   Augen rollen

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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...    großes Grinsen

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juzzi ist offline juzzi · 379 Posts seit 04.10.2016
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Neuer Beitrag 04.08.2020 18:30
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Dies Kombigutachten kannst Du als "Massengutachten" (weil viele diese Kombi fahren von einer Firma wie Bertl's erstellt) kaufen oder bei einem Sachverständigen oder TÜV als Einzelgutachten machen, kostet geschätzt 6 Monate + 3x soviel wir das "Massengutachten".

Aber das meine ich doch die ganze Zeit - es ist als Privatperson nicht prinzipiell unmöglich, sich so eine Kombi eintragen zu lassen; es ist halt nur nicht rentabel.
einen neuen Zustand C => hier Leistungssteigerung.

Wenn es eine Leistungssteigerung gäbe, die außerhalb der Toleranz läge, müsste die dann nicht im Schein eingetragen werden? - Oder steht dann in dem Gutachten, dass die Leistungssteigerung innerhalb der Toleranz liegt?

...
Diese Gutachten beziehen sich doch auf bestimmte Kombis und auf bestimmte (Motorrad-)Modelle bzw. Serien. Die Eintragung der Fahrgestellnummer in dem Gutachten wird gemacht, damit diejenigen, die die Gutachten haben anfertigen lassen etwas daran verdienen (Bertel's, ...) Sei ihnen ja auch gegönnt! Die haben da ja auch viel investiert!

Trotzdem finde ich es unlogisch, dass bei zwei gleichen Motorrädern mit zwei gleichen Luftfilter/Auspuff-Kombis unterschiedliches Recht (das eine ist erlaubt, das andere nicht) gelten soll, nur weil für das eine Motorrad ein Gutachten vorgelegt wird und für das andere nicht. Wobei es ein Gutachten für das zweite Motorrad gäbe, wenn man xy € hinlegt.

(Mal sehen, ob ich es verstanden habe)  :
Wenn man jetzt einen TÜV-Prüfer findet, der sagt: OK - es ist das gleiche Mopped, die gleiche Kombi, das Gutachten gilt für diese Modellreihe/-serie (halt von nem anderen Motorrad dieser Modellreihe) - ich trage dir das ein.
Dann ist diese Eintragung trotzdem "ungültig" ...

...
Wie auch immer - ich würde ja das Gutachten bezahlen, wenn es für meine Wunschkombi ein Gutachten gäbe (habe ich ja bei meiner Dyna gemacht). Gibt es aber leider nicht. Ich möchte nämlich keinen Klappenauspuff und außerdem einen 4,5'' statt 4'' an der Street Glide! Doofe Situation böse
Dazu stehen dann ca. 4,5 k€ mit Klappenauspuff gegen 2,5 k€ mit "normalem" Auspuff (jeweils mit Luftfilter, Abstimmung und PowerVision o.Ä. ... )

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Grüße juzzi

Ollli ist offline Ollli · 158 Posts seit 28.03.2018
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Ollli ist offline Ollli
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158 Posts seit 28.03.2018
fährt: Harley
Neuer Beitrag 04.08.2020 19:40
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Mann kauf Dir  n Lüftfilter und Auspuff und versuch dein Glück doch einnfach! Wir haben es verstanden und können auch nix dazu das das in der EU so ist wie es ist.

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juzzi ist offline juzzi · 379 Posts seit 04.10.2016
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fährt: FXD WG, FLH XS
Neuer Beitrag 05.08.2020 12:09
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Genau das werde ich auch tun cool

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Grüße juzzi

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