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Auspuff für ältere US-Modelle

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Auspuff für ältere US-Modelle

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StefanV2 ist offline StefanV2 · 10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
StefanV2 ist offline StefanV2
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10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
Neuer Beitrag 27.02.2020 22:20
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Hallo zusammen.
Mich quält ein Problemchen. 

Vorweg die Suchfunktion hat mich leider nicht schlauer gemacht (soll aber nicht heißen, dass das noch diskutiert wurde).

Ich will an meiner 98er Softail Springer (US Modell) ne legale Auspuffanlage verbauen. 
Das Möppi ist in Deutschland zugelassen und bislang sind alle Änderungen eingetragen.

Ich hab mich auch schon für eine Jekill&Hyde Anlage entschieden.
Um jetzt auf Nr Sicher zu gehen habe ich mal meinen Tüv gefragt, ob das mit EG ABE so in Ordnung geht, worauf der mir erzählt hat, dass die ABE auch NUR für europäische Modelle und gilt und ich mit meiner US Möhre direkt zu ner neuen Einzelabnahme inkl. Geräuschmessung antreten darf.
Das ganze soll dann nur noch schlappe 1000 Euronen kosten...Baby
Okay, dass ne EG ABE nicht für ne Ami Kiste gilt, kann ich mir ja noch vorstellen, aber dann gleich so nen Aufstand?unglücklich
Hat wer Erfahrungen mit dem Thema gemacht und kann mir weiterhelfen?

Der Matze von J&H meinte, dass ich die Anlage mit den Dokumenten die ich dazu bekomme locker eingetragen kriege, allerdings sieht mein Tüv das anders.

Ich will halt nicht 2T Euro ausgeben und dann genauso illegal unterwegs sein wie jetzt auch


Gruß Stefan 

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
aus Zwingenberg
fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
anoli ist offline anoli
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aus Zwingenberg

fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 27.02.2020 23:43
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Fahr zu nem anderen TÜV.

Also es stimmt bei den US Importen muss alles was eingetragen werden soll per 21er Einzelabnahme geprüft werden. (Tieferlegung, Reifen usw.)
Wobei Beleuchtung und Auspuff bei den Prüfern unterschiedlich gehandelt werden. Beleuchtung mit E darf in der EU gefahren werden und ist z.B. durch die bessere Ausleuchtung der rechten Fahrbahnseite sogar besser wie die US Teile (Frontlampen) 
und wenn du nen Auspuff mit E hast, wird dir keine Pozilei blöd kommen.
Wenn die J&H ne E Kennzeichnung hat, besorgt dir ne ABE oder ne Beschreibung für welche Typen die Anlage zugelassen ist. Wenn dein Typ aufgeführt ist, ists gut. Denn die Typen ändetn sich durch den Import nicht nur die Fahrzeugnummer ist unterschiedlich. US = 1HD, Deutschland = 5HD

Jedenfalls ist das bei mir so. Kann sein dass ich irgendwann kontrolliert werde und dann einer meckert. Für den Fall hab ich die US Teile noch im Karton

Sam V ist offline Sam V · 1660 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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1660 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 28.02.2020 00:39
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Stimmt so nicht. Ab 2006 sind alle neuen ABE´s nicht mehr auf den Typ, sondern auf die ABE des Moppeds abgestimmt. Alle ABE´s die vor Ende 2006 erteilt wurden, sind auf den Mopped - Typ, also in deinem Fall auf Harley Davidson FXST erteilt worden, und damit auch für import Harleys gültig.

Wenn dir also J & H ein Gutachten zu einer Auspuffanlage oder eine ABE die vor 2006 erteilt wurde für eine Auspuffanlage gibt, kannst du die ohne Probleme in die Papiere bekommen. Bei einer ABE vor 2006 brauchst du die nicht einmal eintragen zu lassen.

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

StefanV2 ist offline StefanV2 · 10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
StefanV2 ist offline StefanV2
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star2
10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
Neuer Beitrag 28.02.2020 06:59
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zum zitierten Beitrag Zitat 

Jedenfalls ist das bei mir so. Kann sein dass ich irgendwann kontrolliert werde und dann einer meckert. Für den Fall hab ich die US Teile noch im Karton

Wenn du da allerdings nur etwas Pech hast, legt dir der Herr (oder Dame) in der Kontrolle direkt das Motorrad still und du hast riesen Scherereien bis du deine Betriebserlaubnis wieder hast.

Aber okay, dann bin ich zumindest mal etwas beruhigt. 

Ich werde nächste Woche mal zum Tüv meines Vertrauens (der von gestern war nur die Vertretung) und den nochmal fragen. 

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. 

Ich werde berichten wie's lief

Gruß Stefan 

Shadow ist offline Shadow · 2403 Posts seit 11.03.2013
aus Ostenholz
fährt: RATglide
Shadow ist offline Shadow
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2403 Posts seit 11.03.2013 aus Ostenholz

fährt: RATglide
Neuer Beitrag 28.02.2020 07:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Denn die Typen ändetn sich durch den Import nicht nur die Fahrzeugnummer ist unterschiedlich. US = 1HD, Deutschland = 5HD

nicht ganz richtig, am Anfang der 2000er Jahre gab es auch bei offiziell in D gekauften die 1HD


Aber zur Auspufffrage, wenn Papiere mit deinem Modell > einfach zur nächsten Prüfstelle fahren, nichts von Import labern, sondern auf die Typbezeichnung hinweisen & eintragen lassen Augenzwinkern

PaulHD48 ist offline PaulHD48 · 356 Posts seit 24.05.2013
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fährt: Street Bob 2015
PaulHD48 ist offline PaulHD48
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356 Posts seit 24.05.2013 aus Steigra

fährt: Street Bob 2015
Neuer Beitrag 28.02.2020 08:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von anoli
Also es stimmt bei den US Importen muss alles was eingetragen werden soll per 21er Einzelabnahme geprüft werden. (Tieferlegung, Reifen usw.)

Also ich hab bei meiner US-Bob nen Lenker (Fehling) und den KZ-Halter (Genscher) eintragen lassen. hat der normale TÜVer gemacht. genaue Kosten kann ich nicht mehr sagen, aber mehr als 40€ waren es nicht. 
beides steht nun in meinen Papieren. War alles kein Problem.
Gruß Paul

__________________
it´s only Rock´n Roll (but i like it)

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Breznsoiza ist offline Breznsoiza · 47 Posts seit 16.10.2019
fährt: FLSTF FatBoy Evo, Vespa PX80@DR135
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fährt: FLSTF FatBoy Evo, Vespa PX80@DR135
Neuer Beitrag 28.02.2020 09:38
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Ich hab bei meiner 99er Fatboy Evo auch einen anderen ESD montiert, einen Klappenauspuff von MCJ (manuell verstellbar, den ich auch empfehlen kann smile ).

Dieser hat ein E Prüfzeichen.
Bis 2003 sind alle HDs "1HD..." ... erst danach gabs die europäischen Modelle mit "5HD..."-Fahrgestellnummern.

In den Gutachten steht auch der Typ (D.2, Fahrzeugschein) drin, bei mir FXST, Handelsbezeichnung (D.3 im Schein): FLSTB
Der ESD wurde zusätlich auch eingetragen.

StefanV2 ist offline StefanV2 · 10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
StefanV2 ist offline StefanV2
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10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
Neuer Beitrag 28.02.2020 13:47
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Ich bin sehr gespannt.
War heute bei Streetbike in Wabern (Hessen). Da werde ich die Anlage auch kaufen, falls die an meinem Moped ohne 21er Abnahme legal werden kann.
Der Chef will sich kümmern und sagt mir nächste Woche Bescheid.Freude

Nochmal vielen Dank für die schnellen Antworten. 
Das Thema scheint komplizierter als gedacht.
Wenn alles durch ist, werde ich an dieser Stelle mal ausführlich berichten, für alle die gleiche oder ähnliche Schwierigkeiten haben Augenzwinkern

Gruß

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anoli ist offline anoli · 457 Posts seit 21.11.2016
aus Zwingenberg
fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
anoli ist offline anoli
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aus Zwingenberg

fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 29.02.2020 13:38
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Servus, 
man lernt nie aus. Das mit den 1 und 5 HD war mir so nicht bewusst.

Wegen der 21er habe ich Schrott geschrieben. Ich hab nen Kumpel bei der GTÜ. Der sagte ich kann normal TÜV bei ihm machen aber wenn es um Einträge geht, muss ich zum TÜV weil meine nach Paragraph 21 abgenommen wurde. Da hätte der TÜV das Monopol. Im Osten ist es die Dekra.
Also gehn wohl andere Eintragungen auch nach 19. das ist dann nicht so aufwendig und günstiger.

Aber wie man hier lesen kann, gibts da unterschiedliche Vorgehensweisen.

Jedenfalls drück ich dir die Daumen dass du mit einem Prüfer zusammenkommt bei dem du zum richtigen Ergebnis kommst!

StefanV2 ist offline StefanV2 · 10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
StefanV2 ist offline StefanV2
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10 Posts seit 03.05.2018
fährt: 98er Softail Springer
Neuer Beitrag 08.03.2020 12:13
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So, ich war jetzt mal beim Ingenieur meines Vertrauens.
Der meinte, dass es tatsächlich ein Problem mit dem US Modell und der EG ABE gibt. Er meinte aber auch, dass es in 90% der Kontrollen kein Problem geben würde, weil sich kaum einer wirklich mit dem Thema auskennt. Hm, 90% sind mir allerdings bissl wenig, weil mir ja die restlichen 10% noch easy das Moped stilllegen können.geschockt

Sein Tip: Nach Göttingen fahren und dort eintragen lassen. Bei uns in Hessen darf das so nicht mehr eingetragen werden, aber Niedersachsen hat andere Bestimmungen.
Allerdings: Die Bundesregierung ist wohl zur Zeit (mal wieder) dran und will Klappenauspuffanlagen verbieten. Wenn die Pötte also eingetragen sind, bekomme ich in dem Fall Post von der Zulassungsstelle und muss die Tüten wieder runter werfen. Dann hab ich ne 2T Euro Auspuffanlage, die ich mir an die Wand hängen kann.Baby

Wohl gemerkt ist mein Ziel, dass das Moped legal wird. Die Pötte, die ich zur Zeit fahre, haben nix drauf stehen und sind dementsprechend nicht zugelassen.
Ich fahre seit über 20 Jahren Motorrad und hatte noch nie einen legalen Auspuff verbaut, aber ich bin es mittlerweile einfach Leid, dass ich mich ständig umschauen musss, wenn ich irgendwo nen Streifenwagen sehe und dass ich nicht einfach hinfahren kann, wo ich will.

Es könnte natürlich sein, dass die Karte, die es zur Anlage dazu gibt, nur Aufschluss über den Motorradtyp gibt. Wenn da also, in meinem Fall, FXST steht und sich nicht auf irgendwelche ABE Nummern oder sonst was in Feld "K" der ZB1 (wo in meinem Fall nur ein - zu sehen ist) bezogen wird, hab ich keine Probleme.

Auf die Rückmeldung von dem Laden, wo ich die Anlage kaufen will, warte ich noch.

So langsam werd ich ja echt ungeduldig Augenzwinkern

Ich werde berichten...

Gruß Stefan

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Neuer Beitrag 08.03.2020 19:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von StefanV2


 Die Bundesregierung ist wohl zur Zeit (mal wieder) dran und will Klappenauspuffanlagen verbieten.
Wenn die Pötte also eingetragen sind, bekomme ich in dem Fall Post von der Zulassungsstelle und muss die Tüten wieder runter werfen. Dann hab ich ne 2T Euro Auspuffanlage, die ich mir an die Wand hängen kann.Baby

Hat das der Mann so gesagt, oder kann da jetzt etwas durcheinandergebracht oder mißverstanden worden sein ?

Richtig ist und war ja schon immer, daß eine Eintragung, die eindeutig nicht hätte erfolgen dürfen im Nachhinein Probleme machen kann, evtl bis hin zur Austragung dieser.


Aber ganz unabhängig von so einem Vorgang  - was ich mir nicht vorstellen kann ist, daß bereits vorhandene Klappenauspuffanlagen oder sonstige Auspuffanlagen bei bestehender Legalität im Nachhinein verboten werden.
Das wäre etwas ganz Neues, da großer Eingriff in das Thema Bestandsschutz.

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Neuer Beitrag 12.03.2020 13:12
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Ja, Bestandsschutz kann eine Möglichkeit sein.
Hab dazu im Netz aber nicht viel gefunden. 

Der Prüfer meines Vertrauens hat mir allerdings gesagt, dass die Anlage im Falle einer Gesetzesänderung wieder runter muss.

Es gab wohl zumindest mal den Fall, dass im Auto Sektor Heckspoiler aus Alu verboten wurden und die wurden dann im Nachgang ausgetragen und mussten runter. Das gibt's zumindest bei Google zu lesen. 
Zu Auspuffanlagen hab ich aber nichts dergleichen gefunden. 

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Schneckman ist offline Schneckman · 1972 Posts seit 29.08.2014
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Neuer Beitrag 12.03.2020 14:13
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Ja bei Google gibt`s natürlich alles und ausgetragen wurde schon Einiges, aber wie gesagt eine rechtmäßige Eintragung hat Bestandsschutz.
Das mit dem Spoiler ist schon ein spezieller Sonderfall, bei dem es wahrscheinlich um unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ging.
Wenn die Eintragung bei Dir gesetzeskonform erfolgt, dann kann die nicht einfach rückgängig gemacht werden, weil sich die aktuellen
Bestimmungen für Klappenauspuff-Anlagen ändern.
Sonst würden ja die anderen bestehenden Klappenanlagen auch illegal werden - irgendwas paßt an der Info die Du hast nicht, meine ich.

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StefanV2 ist offline StefanV2 · 10 Posts seit 03.05.2018
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Neuer Beitrag 12.03.2020 15:45
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Das kann natürlich sein. 

Bei dem riesen Haufen US Harleys die rum fahren, wundert's mich eh, dass da offenbar nur bei mir so Probleme gesehen werden.Baby

Es ist ein Wunder, dass überhaupt irgendwer mit ner legalen Auspuffanlage rumfährt.Augen rollen

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Neuer Beitrag 12.03.2020 15:48
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Hab ich auch immer gedacht, aber nicht nur legal sondern sogar original ist ja fast schon ein Trend kommt`s einem manchmal vor  Wer fährt mit dem Original-Auspuff?


Und vielleicht ist der Prüfer Deines Vertrauens vielleicht nicht die erste Wahl für Dich.

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