Es geht nicht um den Aushang, sondern darum, ob die vom Werk vorgesehenenen AW's für eine Inspektion die Grundlage für die zu erwartenden Kosten sind.
Ich habe in einem Thread gelesen, das sich die Werkstatt daran halten muss.
Mit anderen Worten, sind z.B. 100AW vorgesehen und die Werkstatt braucht aber 200, darf nur 100 abgerechnet werden. Der Rest ist Werkstattsache. Dafür gibt es ja diese AW Liste. Die Inspekton ist und wird auch nach herstellervorgabe erledigt. Mit anderen Worten hat dieser auch dafür einen Plan erstellt, mit AW's.
Ein Service nach Vorgabe ist nicht zu vergleichen mit "Du da klappert irgendwas, such mal....."
Ich habe bei den o.g. Instituten nachgefragt, ob das so ist, ich wurde überall abgeschmettert, mit Begründungen, die einem die Haare sträuben lassen wie z.B.
HWK : Sind Sie Mitglied? (Für eine ganz einfache Frage?)
IHK : wir sind dafür nicht Zuständig
Verbraucherberatung : Wir geben keine Rechtsberatung (Häh ????)
Herrsteller: sagt nichts dazu
Was ist daran so schwer, hier etwas zu zu sagen. Ist das nun so oder nicht....
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Fakten, sind Fakten, heisse Luft ist nichts als heisse Luft.