@ Groncho
das ist nicht so ganz richtig auch er hat 2 Jahre kann aber auf 1 verkürzen siehe Text
"Handelt es sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Daher ist es sehr wichtig darauf zu achten, wer auf Verkäufer- und wer auf Käuferseite steht.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 "
Wäre aber Vorsichtig wenn der Verkäufer schon so juristisch fixiert ist
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Gruß Steve
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Lebe deine Träume und Träume nicht vom Leben