lautstärke ...
zum einen steht die feststellung der lautstärke durch die rennleitung.
dies geht nicht einfach mit einem phonmessgerät und einem meter abstand zur auspufftüte. (standgeräusch und fahrgeräusch sind auch noch zwei unterschiedliche schuhe.)
das gelände muß richtwerten entsprechen und dies findet man nicht auf der strasse.
die wichtigkeit das mopped, zwecks lautstärkefeststellung, einem prüfgelände zuzuführen ist wie immer ermessenssache und ob gefährdung davon ausgeht ...
im regelfall ist dies praktisch nicht gegeben, im regelfall ...
hast du natürlich einen mützenträger der schlecht geschlafen kann er, zu beweissicherung, dein mopped auch beschlagnahmen.
hier könnte natürlich das mitführen der dämpfer als vorsatzt gewertet werden und bei der beweissicherungs beschlagnahmung zuträglich wirken.
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Das Leben ist wie eine Zugfahrt, es steigen Leute ein und es steigen Leute aus.
Nur ganz wenige fahren von Anfang bis Ende mit dir.