Ich habe 39 Jahre in der Branche gearbeitet, und nicht als Vertreter im Aussendienst.
2. Beispiele:
1-----Kunde bringt Auto zur DEKRA, bei Probefahrt / Prüfung macht der Prüfer einen Schaden.
Der Versicherte muss trotzdem 50% des Schadens bezahlen, also dessen versicherung die HUK und wird hochgestuft.
rechtlich OK, nur das 95% aller Versicherungen das anders handhaben ( Bedingungen hat die HUK übrigends erst 22 geänderet, wohl aus Kosten Gründen )
2-----Kunde wird angefahren, der Gegner ist bei der HUK.
Weil er schon schlechte Erfahrungen gemacht hat übergibt er alles einem Anwalt. Der spricht mit der HUK und lässt sich besätigen, das bis zur einer Schadenshöhe von 2000€ KEIN Gutachter nötig sei, man reguliere auf Kostenbasis oder Kostenvoranschlag minus MWSt.
Gesagt getan, Schaden wird eingereicht, gut 1600€.
Bezahlt hat die HUK 980€, Begründung: Man reguliere auf Kostenvoranschlag, aber nicht zu 100% .
Man habe ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, der Gutachter hat das Fahrzeug nie gesehen, nicht einmal Fotos. Aber er kam zu dem Ergebnis das der Kostenvoranschlag überhöht sei und damit nicht bindend.
Ich könnte Dir noch mehr Dinge schreiben, geht aber zu weit. Nurnoch soviel.
Die HUK/ DeBeKa setzen sogar Anwälte unter Druck.
Wer gegen die Unternehmen klagt bekommt keierlei Aufträge von denen mehr....
und nun kann jeder selbst entscheiden wo er sein Bike versichert
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das leben ist zu kurz um mopeds mit TÜV zu fahren ;-)
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