Emissionsgrenzwerte für Motorräder.
Angaben in mg/km
Norm Euro 1
Typprüfung ab 17. Juni 1999
CO 8.000 / 13.000 ²
NOx 100 / 300 ²
HC 4.000 / 3.000 ²
Angaben in mg/km
Norm Euro 2
Typprüfung ab 1. April 2003
CO 5.500
NOx 300
HC 1.200 / 1.000 ³
Angaben in mg/km
Norm Euro 3
Typprüfung ab 1.Jan. 2006
CO 2.000
NOx 150
HC 800 / 300 ³
Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
Optionale Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit geregeltem Katalysator
Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lambda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,3 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,2 %.
Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 0,5 % nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen nach Euro4-Norm gilt der verschärfte Grenzwert von 0,3 %.
Bei der Regelkreisprüfung wird die Funktion des Lambdaregelkreises durch gezieltes Aufbringen einer Störgröße geprüft.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm
__________________
Oqpa
✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Harley Oppa am 30.03.2011 09:11.