Eine gute Nachricht für USA-Besteller:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen ab 1.12.2008.
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008
Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro*, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro*, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transporti2erte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
*ab Dezember 2008 erhöht sich dieser Wert auf 150 Euro
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette.
Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern:
Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.
alles Klar?
KEINE übereilten Bestellungen, gilt wie gesagt erst ab 1. Dezember 2008 !!!
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Gruss stuma