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Bike-Import USA - Fragen und Antwort Thread

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Bike-Import USA - Fragen und Antwort Thread

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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fährt: FLHRC, CBR 1100 XX, ET4
Neuer Beitrag 01.09.2011 19:06
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zum zitierten Beitrag Zitat von mrib
Ich hab ne cousine in den staaten. Wäre es möglich das sie mir/sich ne gebrauchte harley kauft, diese nach deutschland schickt damit ich sie fahre? Kann man dadurch irgendwie ne steuer (legal) umgehen? Vieleicht dann nach einem jahr auf mich überschreiben oder so?

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 4

Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr

§ 20 FZV Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

(1) <...)

(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die nach Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr erforderlichen Angaben enthalten.

(3) Ausländische Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland nur teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind.

(4) Ist die Zulassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst und entspricht sie nicht der Richtlinie 1999/37/EG oder dem Artikel 35 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, muss sie mit einer von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat bestätigten Übersetzung oder mit einer Übersetzung durch einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmte Stelle verbunden sein.

(5) Der Führer des Kraftfahrzeugs hat die ausländische Zulassungsbescheinigung nach Absatz 1 oder 2 sowie die nach Absatz 4 erforderliche Übersetzung oder den Internationalen Zulassungsschein nach Absatz 2 mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

(6) Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Die Frist beginnt
1.
bei Zulassungsbescheinigungen mit dem Tag des Grenzübertritts und

2.
bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.




Um in diesen Genuss zu kommen, musst Du allerdings Deinen überwiegenden Wohnsitz in die Staaten verlegen oder aber Deine Cousine ständig vorne sitzen haben. großes Grinsen Darüberhinaus gilt; hast Du Deinen Hauptwohnsitz hier, musst Du auch Dein Fahreug hier zugelassen haben (siehe Kraftfahrzeugsteuergesetz). Ansonsten erfüllst Du Steuerstraftatbestände und kannst zudem Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommen, wenn die US-Versicherung einen abweichenden Leistungsumfang oder gar irgendwelche geographischen Ausschlussklauseln beinhaltet. Zwar bietet der ADAC eine sogenannte Grenzversicherung an, allerdings ist die meines Wissens nur auf ein-drei Monate (entsprechend der regelmäßigen Visa-Gültigkeits-Dauer) befristet.

Die Nachverzollung kommt allerdings auch nach einem Jahr noch auf Dich zu. Augenzwinkern


EDIT:

Was die KFZ-Steuer angeht:

§ 3 KraftStG

Ausnahmen von der Besteuerung (Anm. = Kraftfahrzeugsteuer)

1. <...>
.
.
.

13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben ;

<...>

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 01.09.2011 20:01.

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christian_n ist offline christian_n · 170 Posts seit 10.04.2011
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fährt: es war einmal eine VROD Muscle 2012
Neuer Beitrag 02.09.2011 00:53
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Soooooo, der Sonntag ist schon wieder ne Weile her und ich komme nun endlich mal dazu zu berichten.

Der Liefertermin war am Sonntag um 09:00Uhr.
Gegen 08:40Uhr rief Martin an, dass er sich um ca. eine halbe Stunde verspäten wird.
Gegen 09:30Uhr war´s dann endlich soweit -> ein Transporter steht vor der Tür, im Laderaum meine neue Lady (Bild 1 - li.o)
Das Schmuckstück gaaaanz vorsichtig von der Ladefläche geholt und erstmal vor dem Haus abgestellt. (Bild 2 - re.o)
Nach der ersten Begutachtung und Funktionsprüfung gingen wir an die Erledigung der Formalitäten und schwatzten noch kurz bei nem Käffchen.
Anschließend machte sich Martin wieder auf den Weg und ich sprang in meine Klamotten für die erste Ausfahrt.
Meine Frau und ein Kumpel fuhren mit dem Auto mit, um den ersten Ritt standesgemäß für die Nachwelt festzuhalten. (Bild 3 - li.u)
Mit einem ziemlich fiesen, weil hartnäckigem, Dauergrinsen gingen wir beide dann am Abend zur Nachtruhe über -> die Lady in der Garage (Bild 4 - re.u) und ich in mein Bett zu meiner Affäre...
...oder war das mit der Lady und der Affäre umgedreht... ?! *grübel* großes Grinsen

Im Rahmen der Formalitäten erhielt ich dann von Martin sämtliche Unterlagen und Beigaben vom Händler - Warrs.
Kaufvertrag, Überführungspapiere, COC-Bescheinigung, schriftliche Stellungnahme des Händlers das die Maschine EU-Konform ist und noch nie zugelassen wurde (was sich bei der Zulassungsbehörde als sehr (!) wichtig herausstellen sollte...), eine Art Geburtsurkunde für die Maschine, 2x Schlüssel mit programmierten Transpondern (die Codes wurden ins Handbuch übertragen), HD-Rucksack, HD-Warrs-T-Shirt und ein Cleaning Starter Kit.
Alles in allem eine sehr entspannte aber dennoch absolut professionelle und durch nichts zu beanstandende Aktion.

Ich kann mit Fug und Recht sagen, dass sich der Einkauf und die Abwicklung in/über England in jeder (und vor allem finanzieller) Hinsicht gelohnt hat und ich das immer wieder so machen würde -> gesetzt der Wechselkurs bewegt sich in entsprechenden Grenzen (derzeit scheint er ja wieder nach unten zu gehen)
Attachment 88410
Attachment 88411
Attachment 88412
Attachment 88413

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von christian_n am 02.09.2011 01:15.

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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fährt: FLHRC, CBR 1100 XX, ET4
Neuer Beitrag 02.09.2011 06:38
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Glückwunsch zum Bike Augenzwinkern

Was ich bei Deiner Aufstellung nicht finden konnte und auf was Du ebenfalls achten solltest, sind die Dokumentation zur PDI (Pre Delivery Inspection ), sprich die Übergabe-Inspektion sowie zur sog. RSWR (=Garantieanmeldung bei der MoCo). Ohne diese Nachweise könntest Du ansonsten Probleme im Garantiefall bekommen.

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Dolph ist offline Dolph · 608 Posts seit 06.11.2010
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fährt: 2009 V-Rod/ 2022 RG ST
Neuer Beitrag 02.09.2011 07:43
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Erstmal Glückwunsch!!!Die Auslieferungsdurchsicht ist wichtig das andere kannst du noch auf dem Postweg erledigen!! Was haste denn nun unterm Strich bezahlt?

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Grüße aus dem Osten von DOLPH u.n.v.e.u.!!!!!!!! UND NIEMALS VERGESSEN EISERN U.N.I.O.N.

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fährt: 1200 Low 09
Neuer Beitrag 02.09.2011 12:14
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Gute Fahrt, schönes Bike.

Kalle66 ist offline Kalle66 · 8740 Posts seit 05.01.2011
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fährt: FXLR Softail Low Rider 2020
Neuer Beitrag 02.09.2011 15:38
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Tach Christian,

Glückwünsch zum Mopped.

Du, mit der Bescheinigung, dass ein neues Moped noch nicht zugelassen wurde, konnte ich nicht dienen. Da hat die Dame bei der Zulassung wirklich etwas rumgezickt. Hat dann aber doch den neuen Fahrzeugpapieren und der mündlichen Bestätigung und dem Kaufvertrag, wo "Neufahrzeug" stand, geglaubt. Aber, wie gesagt, eine Bestätigung, dass das Gefährt noch niemals zugelassen war, hatte ich nicht. Wohl Glück gehabt. Aber gewundert habe ich mich doch, was für Krams man alles vorlegen muß, um ein Mopped ans Laufen zu bekommen.

Gruß

Irminson

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Wenn die Polizei sagt: "Papiere" und ich sage: "Schere" - habe ich dann gewonnen?

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fährt: ein schwarzes und ein blaues
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fährt: ein schwarzes und ein blaues
Neuer Beitrag 02.09.2011 16:11
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Das mit dem noch nie zugelassen versteh ich nicht ganz. Wozu soll das gut sein?
Und was passiert wenn ich ne gebrauchte aus England hole? Die war ja auf jeden Fall schon mal zugelassen??


Was hast den für den Transport bezahlt?

Gruß
Stephan

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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Neuer Beitrag 02.09.2011 21:04
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Gilt auch nur für Neufahrzeuge, die somit vorher noch nie zugelassen wurden. Damit soll meines Wissens sichergestellt sein, dass es sich nicht um ein im Ausland entwendetes Bike handelt. Bei gebrauchten hast Du ja die Fahrzeugpapiere vom Vorbesitzer und erbringst somit einen Nachweis.

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redwingfan ist offline redwingfan · 499 Posts seit 13.08.2011
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fährt: ein schwarzes und ein blaues
Neuer Beitrag 02.09.2011 21:15
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Ah, ok.

Danke

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christian_n ist offline christian_n · 170 Posts seit 10.04.2011
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fährt: es war einmal eine VROD Muscle 2012
Neuer Beitrag 03.09.2011 10:14
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@Adi66 - Dokumentation zur PDI (Pre Delivery Inspection ), sprich die Übergabe-Inspektion sowie zur sog. RSWR (=Garantieanmeldung bei der MoCo).

Hab grad nochmal meine Unterlagen durchgesehen - dabei waren ausserdem ein sog. "Birth Certificate", welches Typ und VIN meines Bikes enthält und ausserdem mit 28 Test-Punkten versehen ist.
Spark Advance Fron, Battery Voltage, Engine Temperature, Injector Time Front usw....
Direkt etwas von "PDI" steht da aber nirgends drauf - das dürfte aber schon sein was du meinst oder?

Eine explizite Garantieanmeldung bei der MoCo konnte ich so jetzt nicht finden.
Im Handbuch sind vorne diverse Daten und Ansprechpartner gepflegt und hinten die Owner Records erfasst.
Ausserdem hab ich noch ein vollständig ausgefülltes "HOG Assistance Temporary Certificate" -> das hätte ich jetzt in meinem jugendlichen Leichtsinn als RSWR eingestuft...

@Dolph: in Summe hab ich gegenüber Kosten in DE all inkl. 2600,- Euro gesparrt smile

@Irminson: bei mir waren die Damen maximal unwissend und unwillig...
Wobei, die erste war noch locker und wollte sich um nix falsch zu machen einfach nur bei ner Kollegin rückversichern -> die war dann recht schnell überfordert und fing mit rumzicken an, was ich denn nicht alles müsste...
Die waren schon damit überfordert das sämtliche Schreiben auf Englisch waren...
Als sie mich dann rigoros mit den Worten wegschicken wollten "ich möge wiederkommen wenn ich sämtliche Unterlagen beisammen habe" und sich dann eiskalt dem nächsten Kunden zuwendeten, bin ich erstmal zu deren Chef rein.
Als ich mich mit dem auseinandersetzte, war mir klar warum die Ladys so drauf sind wie sie es sind...
Ich musste mich gehörig zusammenreissen um den verbal nicht durch die Wand zu blasen.
Sowas verbohrtes, selbstüberzeugtes und dabei maximal unfähiges erlebt man wohl nur in der deutschen Bürokratie...
Jedenfalls habe ich den Kollegen dann auch über eben den Sachverhalt bei den Eiern bekommen, dass es sich um einen Neufahrzeugvertrag handelt auf dem groß steht, daß das Date of first Registration 00/00/0000 ist.
John Warr hatte auf seinem Schreiben angegeben, dass die Maschine lediglich in UK nie angemeldet wurde -> was für den Beamtenschimmel implizit hiess, dass jemand die Maschine ja zwischenzeitlich irgendwo anders in der EU hätte zulassen können...
Die Ladys waren im Anschluss jedenfalls superfreundlich und ich hab sogar mitbekommen, dass sich einige wunderten wie schnell ich meine Papiere in Händen halten konnte.
Ob das daran lag das die mich schnell loswerden wollten oder die sich freuten, dass sich da mal einer gegenüber deren Boss behauptet hatte, war mir zu der Zeit ziemlich egal großes Grinsen

@redwingfan: So genau hat sich mir das auch nicht erschlossen...
Es wurde was von "nur zu meiner eigenen Sicherheit" und so geschwafelt -> wenn mir das ein Beamter (egal welcher) sagt, glaub ich das automatisch eh nicht...
Irgendwie schien das auch ne Rolle zu spielen, wie genau die Maschine eingestuft wird -> ein Neufahrzeug wird bei denen wohl anders gehandhabt als ein gebrauchtes.
Was Adi66 dazu schreibt, klingt aber genauso nachvollziehbar.

Jetzt hab ich mir die Mühe gemacht ein Video vom ersten Ritt zu vertonen und wollte euch das per YouTube mal zur Verfügung stellen, musste aber eben sehen, dass ich böse GEMA-Lizensierte Musik benutzt habe und sich diese in DE somit nicht darstellen lässt.
Na ja, da muss ich mir wohl was andere einfallen lassen -> mal sehen... cool

Guzzilla ist offline Guzzilla · 1015 Posts seit 07.03.2013
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Neuer Beitrag 22.02.2014 11:46
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Hallo brauche mal Eure Hilfe

Möchte mit Sommer eine gebrauchte Fatboy in den USA kaufen. Habe in Erinnerung das wenn man das Bike innerhalb von 6 Monaten ausführt keine Sales Tax anfällt.

Habt Ihr genauere Infos?


Gruß aus Düsseldorf

__________________
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RausE ist offline RausE · 1064 Posts seit 26.12.2013
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fährt: 2013 Super Glide Custom - 1996 BMW R1100RT
RausE ist offline RausE
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Neuer Beitrag 22.02.2014 13:18
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Hallo Guzzila,

Motorrad muss aber min. 6 Monate auf dich zugelassen gewesen sein.
Und das wird als "Ausländer" schwierig wenn sogar unmöglich in den USA.
Wir hatten die Idee auch schon und haben über deutsche Bekannte, die in der USA arbeiten,
schon probiert Motorräder auf uns zuzulassen. Hat leider nicht funktioniert.

Haben das Moped dann so mitgenommen, da war der $-Kurs aber auch bei 1,50.
Darunter wird es sich nicht rechnen. Die Versandkosten sind dann zu hoch.
Und da kannste dann gleich in Deutschland kaufen.

__________________
Gruss

Roland



 

Guzzilla ist offline Guzzilla · 1015 Posts seit 07.03.2013
fährt: Sportster 1200R Vergaser, 3 Guzzi V7, Laverda, Duc Köwe
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Neuer Beitrag 22.02.2014 17:57
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Hallo Roland

Glaube meine Frage war etwas unscharf. Habe letzten Sommer ne gebrauchte Sportster in den USA gekauft, in Bundesland Washington, Zulassung auf meinen Namen problemlos da ich die Adresse einer Verwandten angegeben habe. Musste aber 8% Sales tax zählen.

Habe die Info, das wenn man das Fahrzeug nach weniger als sechs Monaten ausführt, keine Sales tax in den USA anfällt nur ggf. Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland.


Gruß aus Düsseldorf

__________________
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RausE ist offline RausE · 1064 Posts seit 26.12.2013
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Neuer Beitrag 22.02.2014 18:24
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Hallo Guzzila,

wie bekommst du das Moped rüber?
Spedition, Flieger?
Und hast du das schon gemacht?
Ich habe 2008 eine Spedition beauftragt.
Die haben das Moped in eine Kiste verpackt und per Schiff nach Hamburg gebracht.
Da habe ich es dann von einer deutschen Spedition mit der kompletten Zollabwicklung abholen und vor die Haustür liefern lassen.
Kümmer dich da vor Ankunft darum, die Lagergebühren im Zoll-Bereich Kosten ein Vermögen.

Kosten 2008 USA Denver bis Hamburg ~ 900,--€ + Fracht und Zollabwicklung in Deutschland ~ 250,-- €
Umbau und Abnahme in Deutschland ~ 250,-- - 300,--€
Denke aber heute kannst nochmal 50% draufschlagen auf die Kosten.
Ein Bekannter hat letztes Jahr seine Dyna aus Denver geholt und hat dafür von Tür zur Tür über 2500,--€ hingelegt. Zzgl. Steuern und Zulassung.
böse

__________________
Gruss

Roland



 

Guzzilla ist offline Guzzilla · 1015 Posts seit 07.03.2013
fährt: Sportster 1200R Vergaser, 3 Guzzi V7, Laverda, Duc Köwe
Guzzilla ist offline Guzzilla
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fährt: Sportster 1200R Vergaser, 3 Guzzi V7, Laverda, Duc Köwe
Neuer Beitrag 22.02.2014 19:13
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Danke für die Info's!

Werde mal Kontakt mit ein paar Speditionen aufnehmen! Kaufe das Bike weil mein Sohn und ich ne vier Wochen-Tour machen werde Zunge raus

Mein Bock bleibt drüben!

__________________
Hauptsache eine läuft!

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