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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

Avatar (Profilbild) von steuersclave
steuersclave ist offline steuersclave · 1179 Posts seit 19.05.2009
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Neuer Beitrag 21.08.2013 18:36
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zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
Er wurde angehalten, weil er offen gefahren ist? Darf man die nicht wie die J& H in bestimmten Bereichen offen fahren? Hat wohl keine Rechtschutzversicherung gehabt?

man kann alle auspuff anlagen immer und überall offen fahren, bis man erwischt wird und zahlen darf.
dann kommt die erleuchtung warum einige für ihren auspuff viel geld bezahlen und andere wiederum nicht.

den rest kann man sich denken, oder aber auch nicht.

werner

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Des Sclaven Sonnenschein ist Vögeln und Besoffen sein.

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Neuer Beitrag 21.08.2013 18:45
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Was mich stutzig macht ist die höhe der strafe. Normal kenne ich es so, das man eine offene penzl nicht vergleichen darf wie nen auspuff ohne db killer. Der strafbestand ist bei ner penzl anders, da man dort nur eine nicht erlaubte funktion genutzt hat und die anlage nicht manipuliert hat.

SportyCB ist offline SportyCB · 4255 Posts seit 01.12.2012
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Neuer Beitrag 21.08.2013 18:48
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zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen.

aso, die hat ja keine eletr. Verstellung, bei der ist ja Handbetrieb angesagt...

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saberlot ist offline saberlot · 108 Posts seit 25.02.2012
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Neuer Beitrag 23.08.2013 09:20
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Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen

Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.

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Gerd ist offline Gerd · 3895 Posts seit 13.02.2008
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Neuer Beitrag 23.08.2013 12:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen

Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.

Ich denke mal da ist ein Missverständnis aufgetreten. Die Auspuffanlagen der Harleys sind in den letzten Jahren ja mit dieser Klappensteuerung ausgestattet. Diese Klappe geht im Bereich von 50-60km/h bei ca. 3-3500U/min zu um so eine Geräuschminderung im typischen Stadtverkehr zu erreichen. Dies ist auch der Bereich in dem der Gesetzgeber die Geräuschmessung für die Zulassung der Anlage durchführt.
Wenn du jetzt eine Zubehöranlage von AMC, Penzel oder J&H pp. anbaust, habe diese noch eine ZUSÄTZLICHE Verstellmöglichkeit. Wenn du die auch auf OFFEN stehen hast wird die Sache illegal.
Diese Anlagen klingen oft schon im geschlossenen Zustand besser als die Originale, aber offen halt noooch viiiiiel besser fröhlich
Und damit bist du dann auf der dunklen Seite der Macht großes Grinsen

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 23.08.2013 13:04
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Gerd,fahrgeräusmessung erfolgt exakt auf einer strecke zwischen 50 und 80 kmh unter vollem durchgeschleunigen im 2. und 3. gang Freude

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Döppi ist offline Döppi · 21786 Posts seit 16.11.2005
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fährt: Low Rider St - Fast Johnnie
Neuer Beitrag 23.08.2013 13:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen

Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.

1. Lebe nicht in Österreich, deshalb meinte ich auch nicht Österreich, sondern hier bei uns.
2. Ging es um eine Penzl mit Handverstellung.
3. Wenn du schon von einer elektronischen Anlage sprichst, dann auch richtig. Bei der J&H z.B. , bei legalem Betrieb im Automatikmodus, ist die Klappe im Stand zu. Sobald du los rollst bekommt sie ein Signal vom Getriebe und geht auf. Bei ca. 45 kmh geht sie dann wieder zu. Da hier der Messbereich beginnt, wo sie leise sein muß. Öffnen tut sie dann erst wieder zwischen 70 und 80 kmh. Die Anlage hat einen legalen Soundswitchschalter mit dabei, um die Anlage zwischen dem legalen Automatikmodus und dem ebenso Immergeschlossenmodus umzuschalten.
Man kann allerdings am Soundswitch noch einen Tastschalter miteinbinden, wie zum Beispiel den Hupknopf oder Tachoskipschalter etc. etc. , dann erlischt allerdings die Legalität der Anlage.
Diese Automatikmodusfahrerei ist allerdings, wie ich finde, absolut nervig. Das ständige Umschalten vom Flüstermodus in den Schreimodus geht mir tierisch auf den Senkel.
Was mir zum Beispiel mit der Harley Bamberg Screaming Eagle 120 RX passiert ist. Ich steh an der Ampel und die Gruppe Leute, die angelaufen kommt, sieht nur ein leises Motorrad, was da an der Ampel wartet. Die ändert sich aber schlagartig, als die Ampel grün wird und ich losziehe und einige erschrecken sich wie blöde, da sie damit nicht gerechnet haben. der Schreck ist aber nur kurz, da sie nach 1 sekunde ja schon wieder zu geht, da ich bei den bekannten 45kmh bin.
Aus diesem nervigen Grund hatte ich auch den zusätzlichen Taster für die manuelle Verstellung verbaut. So kann man dann durch kurzes Antippen, die Anlage auch mal nur halb öffnen um nicht ganz so brachial unterwegs zu sein. Natürlich dann illegal.

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steuersclave ist offline steuersclave · 1179 Posts seit 19.05.2009
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fährt: Road King: Schwarz und Laut mit J&H Auspuff
Neuer Beitrag 23.08.2013 13:50
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Zitat von Döppi
Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen

Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.

1. Lebe nicht in Österreich, deshalb meinte ich auch nicht Österreich, sondern hier bei uns.
2. Ging es um eine Penzl mit Handverstellung.
3. Wenn du schon von einer elektronischen Anlage sprichst, dann auch richtig. Bei der J&H z.B. , bei legalem Betrieb im Automatikmodus, ist die Klappe im Stand zu. Sobald du los rollst bekommt sie ein Signal vom Getriebe und geht auf. Bei ca. 45 kmh geht sie dann wieder zu. Da hier der Messbereich beginnt, wo sie leise sein muß. Öffnen tut sie dann erst wieder zwischen 70 und 80 kmh. Die Anlage hat einen legalen Soundswitchschalter mit dabei, um die Anlage zwischen dem legalen Automatikmodus und dem ebenso Immergeschlossenmodus umzuschalten.
Man kann allerdings am Soundswitch noch einen Tastschalter miteinbinden, wie zum Beispiel den Hupknopf oder Tachoskipschalter etc. etc. , dann erlischt allerdings die Legalität der Anlage.
Diese Automatikmodusfahrerei ist allerdings, wie ich finde, absolut nervig. Das ständige Umschalten vom Flüstermodus in den Schreimodus geht mir tierisch auf den Senkel.
Was mir zum Beispiel mit der Harley Bamberg Screaming Eagle 120 RX passiert ist. Ich steh an der Ampel und die Gruppe Leute, die angelaufen kommt, sieht nur ein leises Motorrad, was da an der Ampel wartet. Die ändert sich aber schlagartig, als die Ampel grün wird und ich losziehe und einige erschrecken sich wie blöde, da sie damit nicht gerechnet haben. der Schreck ist aber nur kurz, da sie nach 1 sekunde ja schon wieder zu geht, da ich bei den bekannten 45kmh bin.
Aus diesem nervigen Grund hatte ich auch den zusätzlichen Taster für die manuelle Verstellung verbaut. So kann man dann durch kurzes Antippen, die Anlage auch mal nur halb öffnen um nicht ganz so brachial unterwegs zu sein. Natürlich dann illegal.

endlich jemand der es sehr verständlich erklärt.
jetzt muss es eigentlich auch der letzte honk begriffen haben.

danke döppi

werner

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Hellblazer ist offline Hellblazer · seit
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Neuer Beitrag 23.08.2013 14:57
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Kann mich döppi nur anschließen. Als ich ne 48 mif j&h gefahren bin hat mich genau das selbe gestört, ständig dieses laut/leise. Daher liebe ich die penzl

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 24.08.2013 11:02
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wobei ich bzgl. der elektronischen regelung bei jekill sagen muß,daß diese nur negativ wird,wenn man

a. viel in der stadt fährt
b.in der stadt so beschleunigt wie döppi fröhlich (ich fahr dann halt an der schwelle zu dem bereich wo die klappen nicht wieder schließen

hab ja zu testzwecken für jekill auch oft den automatikmodus drin gehabt,da ich jedoch städte meide und hauptsächlich über land fahr und mal ein paar kleinere käffer durchquere, regelt die anlage selten die klappen zu,da sie ja nur schließt ,wenn man mal wieder unter 50 kommt,was bei mir dann selten der fall ist.

will man ne anlage die legal offen gefahren werden kann,dann muß man mit ein paar einbußen leben können.

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Neuer Beitrag 24.08.2013 11:22
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Zitat von Döppi
Zitat von saberlot
Zitat von Döppi
Nein darf man nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr nur geschlossen

Nein dass stimmt nicht. In Österreich gibt es Geschwindigkeitsbereiche in denen man offen bzw geschlossen fahren muss bzw. darf.
Ich war auf einer Motorradmesse und hab dort einen Anbieter darüber ausgefragt und der sagte dass die elektronisch verstellbaren eben von z.b. 0-40 offen, von 40-60 geschlossen und dann wieder offen gefahren werden. Die Geschwindikeitsbereiche hab ich jetzt nur geschätzt aber das gibts laut Gesetz wirklich.
Wenn ich genug gespart habe werde ich mir so eine Anlage zulegen. Kostet mit kürzeren Krümmern ca. 2500€.

1. Lebe nicht in Österreich, deshalb meinte ich auch nicht Österreich, sondern hier bei uns.
2. Ging es um eine Penzl mit Handverstellung.
3. Wenn du schon von einer elektronischen Anlage sprichst, dann auch richtig. Bei der J&H z.B. , bei legalem Betrieb im Automatikmodus, ist die Klappe im Stand zu. Sobald du los rollst bekommt sie ein Signal vom Getriebe und geht auf. Bei ca. 45 kmh geht sie dann wieder zu. Da hier der Messbereich beginnt, wo sie leise sein muß. Öffnen tut sie dann erst wieder zwischen 70 und 80 kmh. Die Anlage hat einen legalen Soundswitchschalter mit dabei, um die Anlage zwischen dem legalen Automatikmodus und dem ebenso Immergeschlossenmodus umzuschalten.
Man kann allerdings am Soundswitch noch einen Tastschalter miteinbinden, wie zum Beispiel den Hupknopf oder Tachoskipschalter etc. etc. , dann erlischt allerdings die Legalität der Anlage.
Diese Automatikmodusfahrerei ist allerdings, wie ich finde, absolut nervig. Das ständige Umschalten vom Flüstermodus in den Schreimodus geht mir tierisch auf den Senkel.
Was mir zum Beispiel mit der Harley Bamberg Screaming Eagle 120 RX passiert ist. Ich steh an der Ampel und die Gruppe Leute, die angelaufen kommt, sieht nur ein leises Motorrad, was da an der Ampel wartet. Die ändert sich aber schlagartig, als die Ampel grün wird und ich losziehe und einige erschrecken sich wie blöde, da sie damit nicht gerechnet haben. der Schreck ist aber nur kurz, da sie nach 1 sekunde ja schon wieder zu geht, da ich bei den bekannten 45kmh bin.
Aus diesem nervigen Grund hatte ich auch den zusätzlichen Taster für die manuelle Verstellung verbaut. So kann man dann durch kurzes Antippen, die Anlage auch mal nur halb öffnen um nicht ganz so brachial unterwegs zu sein. Natürlich dann illegal.

Kann mich da Steuersclave nur anschließen, das bestätigt meinen Standpunkt in der Diskussion hier neulich das die J&H IMMER 100% legal wäre. Wenn dieser zusätzliche Schalter verbaut ist, und das ist er wohl bei eigentlich allen Anlagen, das ist Essig mit zulässig Augenzwinkern

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Gruß Leto

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Neuer Beitrag 25.08.2013 14:39
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Zitat von saberlot
Zitat von Tommi69
Das einzige wo ich mir Gedanken machen würde, was wenn Du mit deinem Bike mal nen Unfall baust, schlimmstenfalls mit Personenschaden und dein moped verkehrstechnisch überprüft wird und dann auf grund der illegalen Tüten egal wie lat oder noch so leise diese sind deine BE erlischt und dein Versicherungsschutz mit weg ist? unglücklich

LG Tommi

Ich meine ich hab mal irgendwo gelesen, dass die offenen Tüten zwar illegal sind aber wenn ich einen Unfall habe und wenn der andere Verletzte nicht durch den Lärm von meiner Anlage ohnmächtig geworden ist, dann "beeindrächtigt" die illegale Anlage nicht den Versicherungsschutz.
Ausserdem währe ein Rechtsschutz sicher nicht von Nachteil.

Ich habe bei einer Versicherung nachgefragt. Sie meinten solange der Gutachter nicht nachweist dass der Unfall aufgrund des Auspuffs passiert ist, wäre es ihnen egal.
Damit dürfte die allgemeine Verwirrung perfekt sein. Ich glaube das halt mal mit Bauchweh.

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Dooderino ist offline Dooderino · 345 Posts seit 15.07.2012
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Dooderino ist offline Dooderino
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345 Posts seit 15.07.2012
Avatar (Profilbild) von Dooderino

fährt: Softail Slim (gebobbt)
Neuer Beitrag 25.08.2013 14:48
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Ich denke das Risiko, dass Du bei nem Motorrad-Crash die Hufe hochreisst ist um Faktoren größer, als das Risiko, dass deine Versicherung bei einem Unfall mit Personenschaden auf der Gegnerseite wg. Auspuff nicht bezahlt großes Grinsen

rabbitmike ist offline rabbitmike · 744 Posts seit 20.08.2012
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fährt: Sporty 883 Superlow 2015
rabbitmike ist offline rabbitmike
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744 Posts seit 20.08.2012 aus Mönchengladbach

fährt: Sporty 883 Superlow 2015
Neuer Beitrag 25.08.2013 14:49
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Im schlimmsten Fall kann die Versicherung jeden nur bis 5.000,-€ in regress nehmen, dass ist gesetzlich geregelt!

__________________
Gruß
Mike


Wer langsam fährt, wird länger gesehen! cool

HDBen ist offline HDBen · seit
HDBen ist offline HDBen
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 25.08.2013 15:20
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Zitat von Leto
Kann mich da Steuersclave nur anschließen, das bestätigt meinen Standpunkt in der Diskussion hier neulich das die J&H IMMER 100% legal wäre. Wenn dieser zusätzliche Schalter verbaut ist, und das ist er wohl bei eigentlich allen Anlagen, das ist Essig mit zulässig Augenzwinkern

es gibt auch eine möglichkeit, die anlage zu öffnen, ohne einen zusätzlichen schalter/taster am mopped zu verbauen.
ist zwar nicht so komfortabel, aber es geht. Augenzwinkern

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