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Auspuff mit ABE vom TÜV abnehmen, Modell jedoch nicht in ABE

Auspuff mit ABE vom TÜV abnehmen, Modell jedoch nicht in ABE

apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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Neuer Beitrag 30.09.2013 08:25
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Moin,

ich wollte mal fragen, ob es möglich ist, einen relativ jungen legalen Auspuff mit ABE vom TÜV o.ä. eintragen zu lassen. Knackpunkt dabei ist, dass in der ABE mein Fahrzeug (1998 FLSTF) nicht aufgeführt ist und die Halter nicht passen. Ich dachte, man passt die Auspuffhalter an und lässt den Auspuff vom TÜV abnehmen, da die Geräusch- und Abgasemissionen ja eigentlich mindestens erfüllt sein sollten.

Wäre das möglich?

Gruß!

PS: Hintergrund ist, dass ich einen Auspuff von S&S oder Remus, die für die EVO-Motoren keine Modelle anbieten, trotzdem gerne nehmen würde.

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Roadking57 ist offline Roadking57 · seit
Roadking57 ist offline Roadking57
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Neuer Beitrag 30.09.2013 09:25
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Frag doch mal da , wo sie es wissen sollten , beim TÜV Deines Vertrauens! Augenzwinkern

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
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Neuer Beitrag 30.09.2013 09:29
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Möglich ist alles aber wie schon geschrieben beim Tüver fragen kostet ja nichts,bevor man geld ausgibt.

apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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Neuer Beitrag 30.09.2013 09:54
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So, habe TÜV und eine Werkstatt angeschrieben, mal schauen was kommt. Sonst hat das bisher keiner gemacht?
Habe dies in einem anderen Forum gefunden (angeblich eine schriftliche Antwort vom TÜV NORD):

"Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.

Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....

Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.

Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.

Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen."


Somit bleiben aus meiner Sicht alle Modelle übrig, die nach dem 01.04.1994 zugelassen werden, aber jünger sind als das Ende der Softail EVO-Reihe 1999. Für Baujahre danach ist alles erhältlich, für Baujahre davor darf man auch ohne EG-Genehmigung etwas vorstellen. Aber für den fehlenden Bereich wird am Markt noch nichts mit EG-Genehmigung angeboten* (außer die Universal-Tüten von Miller, welche ich nicht so schön finde).

*Ich meine hier nur einen Auspuff mit entnehmbarem DB-Killer.

Gruß!

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von apfelstrudelmampfer am 30.09.2013 11:20.

apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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fährt: FLSTFN
Neuer Beitrag 30.09.2013 18:43
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Also:

GTÜ meint: "... im Ausnahmefall per Einzelabnahme möglich."

DEKRA meint: "... leider können wir den Auspuff nicht eintragen, wenn Sie keine für Ihr Fahrzeug gültige ABE haben. Wegen einer Einzelabnahme müssten Sie sich bitte an den TÜV wenden."

DEKRA verweist an TÜV? Na gut, auch den habe ich angeschrieben.

Schaun mer mal.

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happenpappen ist offline happenpappen · 40 Posts seit 19.11.2012
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Homepage von happenpappen
Neuer Beitrag 01.10.2013 00:38
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Einzelabnahme darf im Westen glaube ich nur der TÜV machen, im Osten ist es die Dekra.
alle andern dürfen nur Eintragungen machen, bei denen ein gutachten etc. dabei ist.

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apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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Neuer Beitrag 01.10.2013 09:14
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So, KÜS hat mir auch geantwortet, dass dies nur per Einzelabnahme vom TÜV möglich wäre. Dessen Antwort steht noch aus, aber das kann ja nicht ewig dauern.

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harmit ist offline harmit · 923 Posts seit 09.02.2013
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Neuer Beitrag 01.10.2013 20:05
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Hast ne PN..

jp ist offline jp · 121 Posts seit 02.04.2013
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Neuer Beitrag 01.10.2013 22:59
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....da wird m.e. wohl kein weg an 'ner einzelabnahme (wo auch immer) vorbeigehen...

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 02.10.2013 09:00
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nochmal,hat der auspuff denn eine e-nummer aufgeprägt????

dann würde ich einfach keine großen vorabinfos einholen,einfach zum tüv fahren und sagen man will den auspuff mit e-nummer eingetragen haben.daß du ein papier dazu hast verlangt keiner, selbst über das TÜV system wird teilweise eine vorhandene E-nummer nicht gefunden. ist der TÜVler human dann trägt er dir die e-nummer ohne großen aufriss ein

apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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Neuer Beitrag 09.10.2013 09:00
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So,

der TÜV hat geantwortet:

"...im Prinzip ist die Einzelbegutachtung der Auspuffanlage möglich. Es ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich, Kosten ca. 150,00 €. Für weiter Details rufen sie mich bitte unter ..."

Das Telefonat steht noch aus, werde ich aber nutzen. Günstige tapered Tüten mit E-Nummer und ABE + DB-Killer von Remus/Sebring/S&S gibt es ja reichlich. Mal schauen, was so ein Projekt dann kostet.

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Hajo ist offline Hajo · 140 Posts seit 23.06.2008
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fährt: xl 883
Neuer Beitrag 09.10.2013 12:23
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Hast du dir das Gutachten oder die ABE für die Remus oder S&S mal genau angesehen?

Ich fahr auf einer XL von 1991 (laut Brief XL2) einen BSL Auspuff für Modelle ab 2004. Allerdings steht in der ABE nichts vom Baujahr, sondern nur die Typenliste. Unter anderem eben auch das Modell XL2...........................ich war damit auch schon beim Tüv und es hat niemanden interessiert. Der Tüv Mann hat die ABE angeschaut, XL2 stand drin..........somit ok.

Und mit etwas glück, steht in dem Gutachten für deine Töpfe auch nur eine Typenliste.

apfelstrudelmampfer ist offline apfelstrudelmampfer · 149 Posts seit 03.08.2009
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Neuer Beitrag 09.10.2013 15:47
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Ah... das ist natürlich auch eine Variante. Ich glaube, ich muss mal in die ABE schauen.

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Neuer Beitrag 09.10.2013 22:04
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Sehr interessantes Thema. Bei www.bigtwin-motorcycles.de gibt's immer wieder unverschämt günstige, ja - billige, Angebote. Momentan Stehen dort die S&S Tüten zum Spottpreis zum Verkauf. Der Haken an der Sache - angeblich wurde die ABE nur für Modelle 2007-2008 erstellt (wahrscheinlich alte Bestände). Meine 2011er Fat Boy hat denselben Motor mit denselben Emissions- und Lautstärke-Grenzen wie die Modelle von 2007-2008. Bleibt die Frage ob unser TÜV da mitspielen würde verwirrt

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