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Forum » Allgemein » Allgemein: Motorräder » Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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Nummernschildgrösse in D - Fragen und Antwort Thread

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bestes-ht ist offline bestes-ht · 23028 Posts seit 10.11.2009
aus Rhein-Main
fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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23028 Posts seit 10.11.2009 aus Rhein-Main

fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
Homepage von bestes-ht
Neuer Beitrag 29.10.2011 21:44
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Also ich habe mal 500,- DM in die Staatskasse zahlen dürfen, da ich mit einem 80er Schild auf einer 500er Enduro gefahren bin und da waren auch die behördlichen Siegel drauf.... Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern

Wie gesagt, wenn du ausserhalb von MTK bist könnte es diesbezüglich (80er Schild) Fragen geben, Einzeilig wahrscheinlich weniger.

@ellobo
Schilder sehen beide gut aus, auch der Rest der an dem Schild dranhängt... Freude

Gruss

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 30.10.2011 12:04
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Zitat von bestesht
Also ich habe mal 500,- DM in die Staatskasse zahlen dürfen, da ich mit einem 80er Schild auf einer 500er Enduro gefahren bin und da waren auch die behördlichen Siegel drauf.... Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern

Ach ... Könntest Du das mal weiter erläutern? Wer hat Dich dazu verdonnert, auf welcher Grundlage, d.h. gegen welche Norm sollst Du verstoßen haben?
Natürlich genügt nicht allein das Siegel der Zulassungsstelle, es gibt ja Leute, die lösen das ab und pappen es selbst auf ein anderes Schild - _das_ ist etwas ganz anderes, vor allem auch eine Straftat (Urkundenvernichtung und Urkundenfälschung). Sollte man nicht tun ...
Wenn aber die Zulassungsbehörde ein 80er Schild für ein Motorrad abstempelt, dann mag dies vielleicht bei Kontrollen zu Fragen führen (die jedenfalls in meinem Fall durch eine zu erfolgende Eintragung im Schein beantwortet werden), aber für irgendeine Sanktion sehe ich da überhaupt keine Grundlage.

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 30.11.2011 18:33
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Sodele, habe heute das Urteil erhalten. Der Kreis hat nämlich den Vergleich widerrufen, ich erspare mir, die "Gründe" dafür aufzuführen und zu kommentieren, denn das würde definitiv den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Jetzt hat der Kreis bekommen, was er verdient hat - eine schallende Ohrfeige. Er wurde verknackt, mir ein einzeiliges Saisonkennzeichen mit maximal 38cm Breite zu erteilen, und demnach auch eine maximal zweistellige Unterscheidungsnummer.
Das VG ist insgesamt meiner Argumentation gefolgt: Zweistellige Unterscheidungsnummer sind einschlägig, wenn nur damit geeignete Kennzeichen möglich sind, was bei Importfahrzeugen der Fall ist, wenn ohne diese eben ein anderes geeignetes Kennzeichen nicht möglich ist. Bei meiner Sportster ist das nicht möglich, weil ein zweizeiliges (d.h. 20cm hohes) Kennzeichen ca.10cm über den Sitz hinausragt und somit eine Gefährdung darstellt, die nach der einschlägigen und in der FZV eingebundenen EU-Richtlinie bei der Vergabe von Kennzeichen nicht sein darf (außerdem auch nach der StVZO). Da mehr als 38cm Breite die Blinker verdecken würde, muß mir ein einzeiliges max 38cm breites Kennzeichen erteilt werden. Ausdiemaus.
Sie wollten es, sie haben es. Damit ist jetzt eine Präzdenzentscheidung in der Welt, an der die Jungs hoffentlich noch lange zu kabbern haben.
Was für ein Aufwand für eine, wenn man willens ist, ins Gesetz zu schauen und dies zu beachten, völlige klare Sache (wenn man die Gründe liest, fragt man sich wirklich, warum der Kreis so bockbeinig war - entweder grenzenlos inkompetent oder einfach nicht willig, nicht rechtstreu, was letztlich noch viel schlimmer ist), was für ein völlig überflüssiger Prozeß. So twas kann es natürlich nur geben, weil die zuständigen und verantwortlichen Beamten nicht persönlich für den Scheiß, den sie anrichten, haften.

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Denali ist offline Denali · 2135 Posts seit 01.02.2009
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fährt: Pitbull 117cui, RSV4
Neuer Beitrag 30.11.2011 18:45
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@Tolot:
bemerkenswertes Durchhaltevermögen Freude !!

Auf der Zulassungsbehörde hatte ich schon den einen oder anderen "Auftritt" wegen der kurzen Kennzeichen für unsere Ami-Autos.....
Manche fühlen sich da wie "von Gottes Gnaden" Augenzwinkern . Gut, dass die nun mal "gekürzt" werden!

Greetz
Denali

Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 30.11.2011 19:24
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Zitat von Denali
@Tolot:
bemerkenswertes Durchhaltevermögen Freude !!

Nihil desperandum!
Manchmal - leider nicht immer - führt Stehaufmännchmentalität und Beharrlichkeit zum Ziel.
Ich hatte dem Kreis angeboten, im Rahmen des Vergleichs über das Verfahren zu schweigen. Das ist natürlich hinfällig. Jetzt überlege ich mir, wo ich das Urteil am effektivsten veröffentlichen kann.

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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Adi66 ist offline Adi66
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Neuer Beitrag 30.11.2011 19:42
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Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.

Es soll hierzu angeblich ein Infobrief kursieren. Ich nehme mal an, dass es sich um Folgenden handelt, den ich mit etwas Recherche im Netz auftreiben konnte.

Infobrief an die KFZ-Zulassungsstellen

Erteilung eines einzeiligen KFZ-Kennzeichens für Motorräder

(Hier der Marke Harley-Davidson)

Mit steigender Beliebtheit der o.g. Motorradmarke wird auch immer häufiger der
Wunsch nach einem einzeiligen Kennzeichen (der Länge 320 x 110 mm) geäußert,
welcher, vom TÜV eingetragen, aus technischen Gründen bei diesen Motorrädern
nötig sein soll (evtl. wegen Packtaschen o. ä.).

Lt. Harley Davidson ist die Anbringung eines zweizeiligen Kennzeichens an deren
Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis immer möglich. Versieht der Halter
sein Fahrzeug mit sog. kennzeicheneinengendem Zubehör, wie Gepäckträger, so ist
es allein seine Sache hier sicherzustellen, dass dann noch die einschlägigen
Vorschriften über die Gestaltung und Anbringung von Kennzeichen eingehalten
werden können.

Der Vermerk des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) im
Fahrzeugbrief "Mögliche Kennzeichengröße 320 x 110 mm" begründet jedoch
gegenüber der Verkehrsbehörde keinen Anspruch auf Zuteilung eines
entsprechenden Kennzeichens, sondern stellt nur klar, dass die Verwendung eines
solchen Kennzeichens mit der angegebenen Breite hinsichtlich Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer und Lesbarkeit (Ausleuchtung) grundsätzlich zulässig wäre.


Etwas ausführlicher wird der Landkreis Bayreuth, der offensichtlich den gleichen ominösen Infobrief herausgibt, allerdings diesen noch etwas ausführlicher mit dem Verweis auf eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 01.10.1997!!! erläutert.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Adi66 am 30.11.2011 19:50.

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Der Lohner ist offline Der Lohner · 3540 Posts seit 02.12.2009
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fährt: Road King Classic 2010er
Der Lohner ist offline Der Lohner
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fährt: Road King Classic 2010er
Neuer Beitrag 30.11.2011 20:35
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Hallo Adi,
für meine 2010er Road King Classic habe ich mir in der Bucht eine Kennzeichenhalterung samt Beleuchtung und Kabel für ca. 25 € für mein 18x20 cm Kennzeichen ersteigert.
Das Kabel konnte ich von hinten in das Originalrücklicht führen und dort auf einen extra vorhandenen Stecker aufstecken.
Die Kennzeichenhalterung ist zum Teil doppelwandig und in der Rückwand der Biegung des Fenders angepasst. Allerdings habe ich die Zierblende am Fender abbauen müssen.

Solche Kennzeichenhalter habe ich schon häufiger in der Bucht gesehen.
Es gibt aber auch ähnliche als Neuware in chrom (jedoch ohne Beleuchtung) für weniger als 50,- €

Gruß
Ingo
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cb750 ist offline cb750 · 9768 Posts seit 10.04.2009
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fährt: Street Glide 2019, Shovel 1976, SuperLow 1200T fürs Frauchen, Honda XL500S
cb750 ist offline cb750
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fährt: Street Glide 2019, Shovel 1976, SuperLow 1200T fürs Frauchen, Honda XL500S
Neuer Beitrag 30.11.2011 20:51
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[quote]Zitat von Adi66
Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.




Hallo Adi,
mach es doch wie ich es in diesem

Thread beschrieben habe.
Gruß
K-H

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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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fährt: FLHRC, CBR 1100 XX, ET4
Neuer Beitrag 30.11.2011 21:10
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Hallo Karl-Heinz,

hatte ich auch drüber nachgedacht; genauso wie über die Umrüstung auf einen E-Glide Fender.

Die erforderlichen Teile für eine Umrüstung auf die E-Glide-Teile hatte ich mir auch schon herausgesucht:

SCREW, BUTTON HEAD 2482 (2 X)
LOCKWASHER 7036 (2X)
SCREW, HEX SOCKET 3061 (2X)
BRACKET, REFLECTOR 60907-09
BUMPER, LICENSE PLATE 60909-09
BAR, DIRECTIONAL 68742-09
LIGHT ASSEMBLY W/LENS 69378-09
BRACKET, LICENSE PLATE 69380-09BHP

In Deutschland werden dafür übrigens ca. 360€ abgerufen.

Was mich an Deiner Lösung übrigens ein wenig abgeschreckt hat, war der Umstand, Löcher in meinen Heckfender zu bohren, um den Kennzeichenhalter zu fixieren. Deshalb hatte ich sie gleich wieder verworfen.

Im Übrigen geht es mir wie Tolot; ich mag nicht einsehen, warum ein einzeiliges Kennzeichen nicht möglich sein soll, zumal ich keine Engschrift und somit keine Extrawurst benötige. Ich halte das einfach für behördliche Willkür, da die Ausgabe einzeiliger Kennzeichen in benachbarten Kreisen offensichtlich ohne Probleme funktioniert.

Gruß

Adi

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Neuer Beitrag 30.11.2011 21:16
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Hallo Adi,
ein einzeiliges gefällt mir nicht und das mit dem Bohren hat überhaupt
nicht weh getan.
Sehen wir uns am Freitag auf der Messe.
Gruß
K-H

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CB750
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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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Neuer Beitrag 30.11.2011 21:36
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Hi Karl-Heinz,

ich käme mit einem relativ schmalen Kennzeichen hin. Von daher wäre es nicht mal so schlimm. In Verbindung mit dem King Tour Pak fällt es dann nicht mehr auf.;-)

Custom Bike klappt dieses Jahr leider nicht. Bin derzeit beruflich absolut zu.

Vielleicht nächstes Jahr wieder.

Gruß

Adi

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Tolot · seit
Tolot
Gast


Neuer Beitrag 30.11.2011 21:45
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Zitat von Adi66
Ich glaube, ich werde Deinen Weg wohl auch gehen müssen. Mir verweigert meine KFZ-Zulassungstelle regelmäßig ein einzeiliges Kennzeichen. Mein Problem ist, dass es für mein Modell nach wie vor keinen Nummernschildverlegungssatz gibt und ich somit eigentlich bei Montage des Topcase (King Tour Pak) nur noch den Platz für ein einzeiliges Kennzeichen habe.
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Ich fürchte, daß Du da keinen Erfolg haben wirst.
Es gibt ja dazu die "berühmte" Entscheidung des VGH Kassel, in der dies verneint wurde, weil der Umbau des Moppeds durch den Gepäckträger Sache des Eigentümers ist: Macht er durch Umbauten ein "normales" Kennzeichen unmöglich, ist das sein Problem. Weitere "Besonderheit" gegenüber der heutigen Rechtslage ist, daß damals die Behörde ein Ermessen bei der Zuteilung des Kennzeichens hatte. Meiner Meinung nach spielt letzteres aber keine Rolle, wenn man durch Anbauten/Umbauten ein "normales" Kennzeichen "unmöglich" macht - dann muß man eben "zurückbauen". Anders mag dies sein, wenn man das Mopped "serienmäßig" so kauft. Allein der Kauf gebraucht oder auch neu mit Zusatzanbauten, die über den Serienzustand hinausgehen, genügt nicht.
Sorry, aber so gerne ich gegen die Behörde(n) ins Feld ziehe, in diesem Fall wrst Du mit einiger Sicherheit den Kürzeren ziehen.
Ich habe hier ja letztlich auch nur deswegen gewonnen, weil eben der Serienzustand der Sportster dazu führt, daß das normale Kennzeichen aufgrund seiner Höhe zu einer Gefährdung führt. Wäre dies der Fall gewesen, weil ich umgebaut/angebaut hätte, so hätte dies der Richter in meinen Verantwortungsbereich verwiesen - und da gegen sehe ich keine Argumente.

Der Lohner ist offline Der Lohner · 3540 Posts seit 02.12.2009
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fährt: Road King Classic 2010er
Neuer Beitrag 30.11.2011 22:14
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Adi, bei dem von mir beschriebenen Halter muss man nicht den Fender durchbohren. Man kann auch die Loecher der Zierblende verwenden.

Gruss
Ingo

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Neuer Beitrag 30.11.2011 22:42
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Hallo Ingo, das weiß ich. Diese Variante stellte nur eine weitere, und für mich zielführendere Option dar. Dass mit dem Bohren war auf K-H's Lösung bezogen, auf die er in einem anderen Thread verwiesen hatte.

Gruß

Adi

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fährt: FLHRC, CBR 1100 XX, ET4
Neuer Beitrag 30.11.2011 22:54
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Zitat von Tolot

<...>
Ich habe hier ja letztlich auch nur deswegen gewonnen, weil eben der Serienzustand der Sportster dazu führt, daß das normale Kennzeichen aufgrund seiner Höhe zu einer Gefährdung führt.

<...>

.

Wie hast Du in Sachen Gefährdung argumentiert, bzw. woraus resultiert bei Deiner Sportster die Gefährdung (Verletzungsrisiko, Verkehrssicherheit)?

Ich habe Deiner Beschreibung zwar entnommen, dass Dein Kennzeichen die Sitzbank deutlich überragt. Mir erschließt sich daraus allerdings noch nicht die Gefährdung, der man gerichtlich gefolgt ist, zumal Du ein potentielles Verletzungsrisiko z.B. in einem solchen Fall bspw. durch eine Sissybar (zwischen Sitzbank und Kennzeichen) hättest entschärfen können.

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