Sodele, habe heute das Urteil erhalten. Der Kreis hat nämlich den Vergleich widerrufen, ich erspare mir, die "Gründe" dafür aufzuführen und zu kommentieren, denn das würde definitiv den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.
Jetzt hat der Kreis bekommen, was er verdient hat - eine schallende Ohrfeige. Er wurde verknackt, mir ein einzeiliges Saisonkennzeichen mit maximal 38cm Breite zu erteilen, und demnach auch eine maximal zweistellige Unterscheidungsnummer.
Das VG ist insgesamt meiner Argumentation gefolgt: Zweistellige Unterscheidungsnummer sind einschlägig, wenn nur damit geeignete Kennzeichen möglich sind, was bei Importfahrzeugen der Fall ist, wenn ohne diese eben ein anderes geeignetes Kennzeichen nicht möglich ist. Bei meiner Sportster ist das nicht möglich, weil ein zweizeiliges (d.h. 20cm hohes) Kennzeichen ca.10cm über den Sitz hinausragt und somit eine Gefährdung darstellt, die nach der einschlägigen und in der FZV eingebundenen EU-Richtlinie bei der Vergabe von Kennzeichen nicht sein darf (außerdem auch nach der StVZO). Da mehr als 38cm Breite die Blinker verdecken würde, muß mir ein einzeiliges max 38cm breites Kennzeichen erteilt werden. Ausdiemaus.
Sie wollten es, sie haben es. Damit ist jetzt eine Präzdenzentscheidung in der Welt, an der die Jungs hoffentlich noch lange zu kabbern haben.
Was für ein Aufwand für eine, wenn man willens ist, ins Gesetz zu schauen und dies zu beachten, völlige klare Sache (wenn man die Gründe liest, fragt man sich wirklich, warum der Kreis so bockbeinig war - entweder grenzenlos inkompetent oder einfach nicht willig, nicht rechtstreu, was letztlich noch viel schlimmer ist), was für ein völlig überflüssiger Prozeß. So twas kann es natürlich nur geben, weil die zuständigen und verantwortlichen Beamten nicht persönlich für den Scheiß, den sie anrichten, haften.