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FLHX/S/ST/SE Street Glide: Welcher Luftfilter mit TÜV

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FLHX/S/ST/SE Street Glide: Welcher Luftfilter mit TÜV

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das bo ist offline das bo · 398 Posts seit 13.09.2015
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Neuer Beitrag 31.07.2020 08:39
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Ansonsten den gewünschten Lufi kaufen und mit Messungen eintragen lassen. Dann gibt es auch ein Gutachten mit den entsprechenden Werten dazu. Habe ich bei meiner 15er SG auch so gemacht.

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 31.07.2020 08:52
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..ja, aber bei EURO4 Modellen absolut nicht mehr möglich. Und ein solches hat er ja meine ich? 

Und nein, wie bereits ausgeführt wurde, auch wenn Zubehörauspuff und Luftfilter eine E-Nummer und damit eine Zulassung haben, sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

das bo ist offline das bo · 398 Posts seit 13.09.2015
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Neuer Beitrag 31.07.2020 09:02
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Aha. Wieso ist das nicht mehr möglich? Was hat sich denn geändert? Die Werte kann ich auch bei einem aktuellen Motorrad messen.
Aber ich lerne ja gerne dazu.

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 31.07.2020 09:06
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Natürlich ist es möglich. Es ist aber einfach schlicht bei EURO4 Motorrädern nicht mehr zulässig. Ebenso wie z.B. auch die Eintragung einer AGA mit Anpassung der DB-Zahl im Schein und und und....

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

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juzzi ist offline juzzi · 379 Posts seit 04.10.2016
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Neuer Beitrag 31.07.2020 15:55
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... aber mit Kombigutachten von xy ist es dann zulässig?
Das ist meiner Meinung nach nicht schlüssig. (Muss es ja vielleicht aber auch nicht  Augen rollen  )
Wo hast du denn diese Infos her? Bist du vom Fach?

__________________
Grüße juzzi

Ollli ist offline Ollli · 158 Posts seit 28.03.2018
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Neuer Beitrag 31.07.2020 16:03
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Boah ja ist es sagte ich bereits mehrfach ich habe das in der letzten Woche erst alle gmacht bei einer 2019er RG Special mit Heavy Breather und Kesstech. Wenn Du uns nicht glaubst frag einfach nicht und oder erkundige dich selbst bei den zuständigen stellen. Die haben das Gutachten ersztellen lassen und die Arbeit und kosten gehabt und nun verdienen sie Geld damit. Völlig ok. Du musst bei nen abnahme auch löhnen und nicht nur die 50 Euro fürs eintragen.

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HeikoJ ist offline HeikoJ · 3519 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 31.07.2020 16:40
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.

Nicht ohne weiteres, aber, solange die Abgaswerte kleiner oder gleich mit dem Original sind, die Leistungssteigerung nicht mehr als 5 Prozent beträgt, das Fahrgeräusch nicht mehr als 1db  und das Standgeräusch um nicht mehr als 3 db vom Original abweicht.
Natürlich muß der ESD bereits eine Typprüfung (E Nummer) haben. Für einen Luftfilter ist keine Typprüfung vorgeschrieben.  Man kann von einem unabhängigen zugelassenen Gutachter ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und damit zur Prüfbehörde eine Einzelabnahme machen lassen.

Siehe 
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 134/2014 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie zur Änderung ihres Anhangs V
Anlage 2 Anforderungen an die Prüfung des Geräuschpegels bei Krafträdern (Kategorien L3e und L4e)

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.

Monty ist offline Monty · 230 Posts seit 22.07.2020
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fährt: Road Glide Special
Neuer Beitrag 31.07.2020 17:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
sind diese nach EURO4 auch nicht mehr gemeinsam eintragungsfähig.

Nicht ohne weiteres, aber, solange die Abgaswerte kleiner oder gleich mit dem Original sind, die Leistungssteigerung nicht mehr als 5 Prozent beträgt, das Fahrgeräusch nicht mehr als 1db  und das Standgeräusch um nicht mehr als 3 db vom Original abweicht.
Natürlich muß der ESD bereits eine Typprüfung (E Nummer) haben. Für einen Luftfilter ist keine Typprüfung vorgeschrieben.

Ok. Das gilt dann auch für irgendwelche Luftfilter. Man müsste sie quasi aufwendig prüfen,....

aber was ist wenn der Luftfilter bereits geprüft ist? 
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3519 Posts seit 18.11.2014
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HeikoJ ist offline HeikoJ
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fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag 31.07.2020 17:34
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zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?

Dann sind wir wieder beim Kombigutachten weil Luftfilter und Abgasanlage eine abhängige Funktionsgruppe bilden (Luft rein, Luft raus). Jedes Bauteil für sich ist zwar zulässig aber in Kombination muß das begutachtet werden.
Weil, falls nicht anders vermerkt ( Kombigutachten großes Grinsen  ) der Luftfilter nur mit dem Originalauspuff geprüft und zugelassen wurde, und ebenso der Ersatzschalldämpfer nur mit dem originalen Luftfilter geprüft und zugelassen wurde.

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Monty ist offline Monty · 230 Posts seit 22.07.2020
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Neuer Beitrag 31.07.2020 17:40
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Grins,..... an der Stelle bin ich raus,..... ich versuchs auf meinen Weg. Entweder geht oder geht nicht,....wenn geht: gut, wenn nicht: auch gut.

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Marco321 ist online Marco321 · 3731 Posts seit 13.08.2012
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Neuer Beitrag 01.08.2020 09:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Monty
und alle oben genannten Kriterien entweder durch messen positiv zu bewerten sind oder aber durch eine Unbedenklichkeitserklärung bereits bescheinigt wurden?

Dann sind wir wieder beim Kombigutachten weil Luftfilter und Abgasanlage eine abhängige Funktionsgruppe bilden (Luft rein, Luft raus). Jedes Bauteil für sich ist zwar zulässig aber in Kombination muß das begutachtet werden.
Weil, falls nicht anders vermerkt ( Kombigutachten großes Grinsen  ) der Luftfilter nur mit dem Originalauspuff geprüft und zugelassen wurde, und ebenso der Ersatzschalldämpfer nur mit dem originalen Luftfilter geprüft und zugelassen wurde.

ich war wegen dieser Kombigutachten Problematik mal beim Tüv. Der Ingenieur kannte  die Kombigutachten. Nun ist an unserer 48 erst der offene SE Stage1 eingetragen worden und später die Penzl, ohne den Vermerk "in Verbindung mit"  dies wollte ich dann nachholen. Er hat sofort abgewunken und die Kombigutachten als Geldmacherei betitelt.
Begründung : Als der offene Luftfilter eingetragen wurde, hat der damalige Prüfer das gesamte Motorrad begutachtet (Luftfilter+original Auspuff)
                     Beim Eintragen der Penzl genauso, der Prüfer "muss" das gesamte Motorrad begutachten (abhängige Funktionsgruppe) Penzl + SE Stage1

und es muss nicht "in Verbindung mit" vermerkt sein. Zu meinem Einwand das die Cops das vielleicht nicht wissen und ich dann doch Probleme bekomme sagte er,
ich kann gerne zusammen mit den Cops dann vorbei kommen und er erklärt es ihnen.  Geht halt nur wenn es hier in der Gegend passiert.

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Ollli ist offline Ollli · 158 Posts seit 28.03.2018
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Neuer Beitrag 01.08.2020 09:27
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Und somit müsste doch der Vermerk in Verbindung mit im Schein stehen, da ja keiner wissen kann wann was eingetragen wurde und wie das Motorrad zum Zeitpunkt der Eintragung aussah. Denn es könnte ja sein Du fährst zum TÜV lässt mit original Auspuff den Luftfilter eintragen und danach mit original Luftfilter den Auspuff. Wieder zu Hause baust beides zusammen dran und das ist dann laut Aussage des Prüfers Ok?
Gut jetzt könnte man sagen der kann ja lesen was im Schein steht bevor er den Auspuff einträgt, aber genau da gibt es das Problem das keiner einfach so alles einträgt aussen bei einer 21er abnahme die dann wieder ne Menge Kohle kostet. Selbst mit einer Kopie von einem Kombigutachten trägt er Dir das nicht ein. Ich habe meinen TÜV Prüfer ( der auch noch ein Kumpel von mir ist) danach gefragt bevor ich das gekauft habe.
Wenn es so einfach wäre glaube nicht das die das hätten machen lassen mit dem Kombigutachten von Bertels. Die Firma Kesstech hat das im übrigen auch bestätigt das die Auspuffanlage nur mit Serienluftfilter genemigt ist.
Aber naja wenn jemand einen einfacheren und günstigeren Weg hat warum nicht.

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Marco321 ist online Marco321 · 3731 Posts seit 13.08.2012
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Neuer Beitrag 01.08.2020 10:14
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bei beiden Eintragungen wurden Fotos gemacht. Somit fällt hin und her bauen aus, wo die Bilder aber bleiben keine Ahnung

Die "fertigen Kombigutachten" können ja von jedem einfachen Prüfer eingetragen werden. Weil  ein Gutachten vorhanden ist, er die Nummern abgleicht und einträgt.  

bei der 21er erstellt er ja ein eigenes neues Gutachten und dazu ist nicht jeder befugt. So zumindest hab ich das ganze verstandengroßes Grinsen

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Neuer Beitrag 01.08.2020 10:17
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Günstigere Weg:
Ohne Eintragung fahren und sich nicht erwischen lassen cool  

Spaß beiseite - was kommt denn (schlimmstenfalls) auf einen zu, wenn man "ohne" unterwegs ist und erwischt wird?
Vorausgesetzt, alles bleibt höflich und die Situation eskaliert nicht.

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Grüße juzzi

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Neuer Beitrag 01.08.2020 10:21
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21er = Komplettabnahme?
Die ist dann aber doch wahrscheinlich genauso teuer wie so ein Gutachten - oder nicht?

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Grüße juzzi

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