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Zitat von SteveHD
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Zitat von HeikoJ
Keine Übergangsfrist, das erste gilt für den Hersteller, das zweite gilt für den Halter/Besitzer/Händler
ECE 41.04 ab 1.1.2014 für neu homolongierte Fahrzeuge.
12.2. As from 1 January 2014, Contracting Parties applying this Regulation shall grant approvals only if the motor cycle type to be approved meets the requirements of this Regulation as amended by the 04 series of amendments
Und nach dem 1.1.2017 dürften keine Erstzulassungen mehr vorgenommen werden.
12.7. As from 1 January 2017 Contracting Parties applying this Regulation may refuse first national registration (first entry into service) of a motor cycle which does not meet the requirements of the 04 series of amendments to this Regulation.
Gleiche Problematik gibt es auch im Oldtimerbereich, entscheidend ist immer das Datum der Erstzulassung
Das ist schon korrekt aber man muss unterscheiden zwischen homologation des Herstellers und Zulassung auf den Halter
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Zitat von HeikoJ
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Zitat von SteveHD
Das ist schon korrekt aber man muss unterscheiden zwischen homologation des Herstellers und Zulassung auf den Halter
Im Fall des Penzl Verstellers, folgendes Szenario: Erstzulassung war 2016, seit dem 1.1.2016 galt bereits EU Verordnung Nr 168/2013, unter anderem mit der Vorgabe das Auspuffanlagen in jedem Betriebszustand die geforderten Grenzwerte einhalten müssen, ob nun Original oder Zubehör. Also führt für Neuzulassungen ab dem 1.1.2016 die Erreichbarkeit des Stellhebels während der Fahrt zum Erlöschen der BE. Bei Zulassungen bis zum 31.12.2015 ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Die Anlage selbst ist natürlich noch zugelassen.
Und nein, ich bin kein Jurist. Ich habe mich nur beruflich 40 Jahre lang mit den ganzen Verordnungen rumgeärgert.
@ HeikoJ
danke für die wertvolle Recherche
Fragen an Dich und alle die hier mitlesen:
Habe ich richtig geschlussfolgert
=> Mopped muss
(1) vor 1.1.14 als Typ homologiert sein
(2) vor 1.1.16 EZ haben
damit "Verstellhebel unter Tank + Klappe offen“ nur OWi ist?
=> Wenn Moped nur (1) erfüllt aber nach (2) EZ hatte, muss
- die Penzl Euro 3 erfüllen
- in jedem Betriebszustand : wird nur erfüllt, wenn "Verstellhebel unter Sitz", weil im Betrieb "= Nur bei Anhalten mit Werkzeug" nicht erreichbar
Wenn Mopped (1) nicht erfüllt weil zwischen 1.1.14 und 1.1.17 homologiert
- muss auch bei EZ nach 1.1.14 Mopped + Penzl bereit Euro 4 erfüllen?
- deswegen hätte dann HD zwischen 1.1.14 und 1.1.17 nix neu homologiert, was vor dem 1.1.17 ausgeliefert wurde?
- oder kam der M8 in den Tourern schon ab September 16 zur Auslieferung ?
Muss z.B. Jede Dyna-Version extra homologiert werden oder nur eine Fatbob auch für Low Rider und Streetbob,
- Wenn Lowrider erst 2015 rauskam, gilt dann Homologation Streetbob von, sagen wir 2013? oder brauchte die Lowrider in jedem Fall neue eigene und erfüllt (1) nicht mehr?
Die Dynas wurden m.W. bis August 17 ausgeliefert,
- mussten dann aber für die paar Monate ab 1.1.17 bis 1.9.17 nochmal neu homologiert werden?
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 30.01.2019 21:07.