Die Anlage ist in JEDEM Modus (geschlossen, halb offen, offen) legal, weil sie immer bei der entsprechenden Drehzahl die Klappe schließt und damit die geforderte Lautstärke einhält. Ist dann in aller Regel natürlich nur für einen ganz kleinen Moment, aber der Gesetzgeber hat es so festgelegt. Im Umkehrschluss darf die Anlage außerhalb der entsprechenden Drehzahl laut sein. Ich vermag zwar immer noch nicht nachzuvollziehen, weshalb sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen kann, die zulässige Lautstärke für das gesamte Drehzahlband festzulegen, wo doch immer versucht werden soll, den Straßenlärm zu reduzieren, aber da werden die entsprechenden Interessenvertretungen wohl gewichtigen Einfluss haben. Nicht falsch verstehen: ich bin froh, dass die Gesetzeslage derartige Auspuffanlagen hergibt, mit der J&H klingt die Kleine richtig fett und läuft dazu noch supergut und geschmeidig. Verstehen tu ich's dennoch nicht.
Grüße
Wolfgang