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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Iltschi ist offline Iltschi
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634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Neuer Beitrag 04.10.2019 15:06
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Nichts anderes habe ich behauptet. 
 
Nur eine Korrektur. Das VwVfG ist Bundesrecht (Verfahrensgesetz für die Behörden), kein Landesrecht (in NRW). Der Fall hier ist §49 VwVfG, da es um den Widerruf eines rechtmäßigen VA geht (nicht um die Rücknahme eines Unrechtmäßigen §4cool

Bestandsschutz gibt es grds. nur im Baurecht. 
Ein unrechtmäßiger VA kann auch nach Bestandskraft jederzeit zurückgenommen werden. 
Auch ein rechtmäßig erteilter VA kann nach Bestandskraft und Bestandsschutz widerrufen werden, wenn der Bauherr nicht tätig wird und die Sache verfristet ist. 

Der VW Fall kann auch §48 sein. Damit sieht man, wie eine erteilte ABE schnell in sich zusammenfällt. 

Bzgl. lautem Auspuff soll jeder Fahren wie er will. Nur bitte keinen Blödsinn bzw. Bestandsschutz und „gilt für immer“ schreiben. Das ist Verdummung. Das dachten die Autohersteller auch und kann jeden Trötenhersteller treffen (muss aber nicht). 

Damit bin ich jetzt raus, genug OT. 
 

Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
aus Eltville am Rhein
fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Skippy 73 ist offline Skippy 73
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638 Posts seit 16.06.2014 aus Eltville am Rhein

fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Neuer Beitrag 04.10.2019 17:23
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zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Die ABE ist nur ein Verwaltungsalt (VA), der auch wieder zurückgenommen werden kann.

Ich würde mich jenseits aller Theorie immer noch über ein Beispiel freuen,
wo das bezogen auf Fahrzeugschalldämpfer  jemals geschehen ist.

Wer sollte die ABE  zurück nehmen?
Wenn die Anlage ihre ABE auf 100% erlangt hat,ohne  Betrug oder sonstiges?

grüße Rene 

__________________
Harley -Davidson Softail Slim S  
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☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆
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Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Iltschi ist offline Iltschi
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634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Neuer Beitrag 04.10.2019 17:30
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Ich ergebe mich diesem Forum und den Experten. 😂😂😂
Fahrt einfach. 

Wer? Das KBA. 😂😂😂
Warum? § 49 Abs. 2 VwVfG. Einfach mal lesen...

Mich müsst ihr nicht überzeugen, dass ihr alle Recht habt. 
 

Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer · seit
Motorradfahrer ist offline Motorradfahrer
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Neuer Beitrag 04.10.2019 17:33
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Per Gesetz existiert in Deutschland auch allumfassende Gleichberechtigung.
Theorie bleibt Theorie ...

Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
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Neuer Beitrag 04.10.2019 17:42
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Kannst ja mal Mercedes, VW etc. von der Theorie erzählen. Etwas teuer für eine Theorie. 

Klar haben wir eine verfassungsrechtliche Gleichberechtigung. So what? Deshalb verdienen Frauen weniger als Männer, Gehälter sind im Osten niedriger als im Westen.. ?

Die Gleichberechtigung hat Grenzen und kann durch sachgerechten Grund eingeschränkt werden. 

Lasst bitte den Blödsinn. Manch einer glaubt dass und beruft sich in der nächsten Kontrolle auf Art 3 GG... dann kommt er in die Klappse. 😂😂😂. Mach bitte ein Bild von den Gesichtern, wenn du dich auf deine Gleichberechtigung per Gesetz berufst. 


Guys, das wird albern. 

Moos ist offline Moos · 14179 Posts seit 27.11.2010
aus Bayrisch Schwaben
fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
~~ MOD ~~
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14179 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 04.10.2019 18:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Wer sollte die ABE  zurück nehmen?
Wenn die Anlage ihre ABE auf 100% erlangt hat,ohne  Betrug oder sonstiges?

Es gab z. B. den Fall von Excel-Alufelgen für Motorräder. Die wurden vorwiegend verwendet um aus Enduros Supermoto-Bikes zu machen. Leider gab es hin und wieder Felgenbrüche. Aufgrund dessen wurden sämtliche Gutachten und ABE's vom KBA für ungültig erklärt und kein halbwegs informierter Sachverständiger trägt Dir so ne Felge noch ein. Auch wenn man mit solch eingetragenen Felgen an einen gut informierten Sachverständigen bei der HU kommt, kann man gleich wieder heim Fahren.
 

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 04.10.2019 18:16
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Hoffentlich ist bald wieder schöneres Wetter 

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 04.10.2019 18:32
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nochwas.
über spät oder lang muss man sich vermutlich sicherlich irgendwann vom Thema Klangverbesserung durch Auspuff verabschieden.
Hoffentlich noch nicht ab übernächster Euro Norm,so schnell wird das vermutlich nicht alles geregelt werden.
Aber wenn einheitliche Standgeräusche eingeführt werden,was das Ziel ist,dann wird's schwierig.
Aktuell dürfen ja die Hersteller noch das Standgeräusch definieren,das soll fallen.


 

Nuwanda ist offline Nuwanda · 127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Nuwanda ist offline Nuwanda
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127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Neuer Beitrag 04.10.2019 19:01
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zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Ich ergebe mich diesem Forum und den Experten. 😂😂😂
Fahrt einfach. 

Wer? Das KBA. 😂😂😂
Warum? § 49 Abs. 2 VwVfG. Einfach mal lesen...

Mich müsst ihr nicht überzeugen, dass ihr alle Recht habt.

Wie ich bereits schrieb, bzw. mir mein Freundlicher mitteilte, haben diverse Gesellschaften für technische Überwachungen die Maßgabe an ihre Prüfingenieure herausgegeben, keine Klappenanlagen mehr, zwecks Eintragung in die Papiere, abzunehmen.

Ich konnte meine Kesstech-Klappenanlage letzten Winter noch beim gleichen Händler, dort vom TÜV-Ingenieur abnehmen und dann von der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Das geht nun nicht mehr.

Hast du vielleicht eine Ahnung, was dahinter steckt? Augenzwinkern

Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Iltschi ist offline Iltschi
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634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Neuer Beitrag 04.10.2019 20:01
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Ich weiß es nicht.
Allerdings wird die Welt immer leiser und schadstoffärmer, also Immissions- und Emmissionsärmer. Ich gehe auch davon aus, dass die nächste Bundesregierung einen grünen Anteil hat. Auch sind die lauten Mopeds schon lange vielen ein Dorn im Auge.
Wen ich als Gesetzgeber gegen das laute Bollern vorgehen möchte, dann ist es einfacher die ABE zu widerrufen oder zeitlich zu beschränken. Mit einer Übergangsfrist sind auch unechte Rückwirkungen (also in einen bestehenden Tatbestand einzugreifen) möglich. (Ich weiß, dass das viele hier nicht glauben oder besser wissen).
Denn wenn ich Lautstärken einschränken will, beschränke ich die ABE (z.B. zeitlich) und habe eine Vielzahl von Bikes mit einem Beschluss / Richtlinie / Verordnung / Gesetz abgedeckt. Die Eigentümer können sich einstellen und umrüsten. Die Trötenhersteller können / müssen entschädigt werden. Die Eigentümer müssen sich an den Hersteller halten.
Wenn aber die Eigentümer die Anlagen im den KFZ Papieren eingetragen haben, dann wird dass alles etwas schwerer. Jedes Bike hat andere Lautstärken in verschiedenen Bereichen ... wo setzt du die Grenze, was ist Toleranz? Dann überlässt du alles den einzelnen Prüfern....Zudem muss der Eigentümer einzeln entschädigt werden.
Dass die Anlagen nicht mehr eingetragen werden können, deutet für mich auf eine Anpassung spätestens 2024 mit Euro 5b / 5 II hin (diese RL soll gezielt auf die Lautstärke gehen). Zudem können Bundesgesetze, wenn diese den Bürger besser schützen (also strengere Grenzwerte bei Lautstärken hat), auch vorher eingreifen.

Ich weiß, viele bestehen auf ihren Bestandsschutz. Das sollen sie. Die Zeichen der Zeit deuten aber auf etwas anderes hin und unsere Eisen sind leider die Dinosaurier, auch wenn sie mächtig Spaß machen.

Just my 2 cents.

Nuwanda ist offline Nuwanda · 127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Nuwanda ist offline Nuwanda
Langes Mitglied
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127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Neuer Beitrag 04.10.2019 20:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Ich weiß es nicht.
Allerdings wird die Welt immer leiser und schadstoffärmer, also Immissions- und Emmissionsärmer. Ich gehe auch davon aus, dass die nächste Bundesregierung einen grünen Anteil hat. Auch sind die lauten Mopeds schon lange vielen ein Dorn im Auge.
Wen ich als Gesetzgeber gegen das laute Bollern vorgehen möchte, dann ist es einfacher die ABE zu widerrufen oder zeitlich zu beschränken. Mit einer Übergangsfrist sind auch unechte Rückwirkungen (also in einen bestehenden Tatbestand einzugreifen) möglich. (Ich weiß, dass das viele hier nicht glauben oder besser wissen).
Denn wenn ich Lautstärken einschränken will, beschränke ich die ABE (z.B. zeitlich) und habe eine Vielzahl von Bikes mit einem Beschluss / Richtlinie / Verordnung / Gesetz abgedeckt. Die Eigentümer können sich einstellen und umrüsten. Die Trötenhersteller können / müssen entschädigt werden. Die Eigentümer müssen sich an den Hersteller halten.
Wenn aber die Eigentümer die Anlagen im den KFZ Papieren eingetragen haben, dann wird dass alles etwas schwerer. Jedes Bike hat andere Lautstärken in verschiedenen Bereichen ... wo setzt du die Grenze, was ist Toleranz? Dann überlässt du alles den einzelnen Prüfern....Zudem muss der Eigentümer einzeln entschädigt werden.
Dass die Anlagen nicht mehr eingetragen werden können, deutet für mich auf eine Anpassung spätestens 2024 mit Euro 5b / 5 II hin (diese RL soll gezielt auf die Lautstärke gehen). Zudem können Bundesgesetze, wenn diese den Bürger besser schützen (also strengere Grenzwerte bei Lautstärken hat), auch vorher eingreifen.

Ich weiß, viele bestehen auf ihren Bestandsschutz. Das sollen sie. Die Zeichen der Zeit deuten aber auf etwas anderes hin und unsere Eisen sind leider die Dinosaurier, auch wenn sie mächtig Spaß machen.

Just my 2 cents.

Besten Dank für deine Einschätzung!
Ich sehe es ähnlich!
Die Nummer einer grünen Regierung hat auch der Händler angedeutet!
Ich dachte, daß ich mit einer in den Papieren (Stichwort Bestandsschutz) eingetragenen Anlage evtl. besser gestellt wäre.

Iltschi ist offline Iltschi · 634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Iltschi ist offline Iltschi
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634 Posts seit 02.06.2017
fährt: Slim S - bolt-on 117cui
Neuer Beitrag 04.10.2019 21:08
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Bist du. 

StreetBob ist offline StreetBob · 277 Posts seit 12.11.2018
fährt: FLSS
StreetBob ist offline StreetBob
Langes Mitglied
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277 Posts seit 12.11.2018
fährt: FLSS
Neuer Beitrag 04.10.2019 22:20
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Rückwirkend  für Euro 3 oder 4 werden die Klappenanlagen nicht verboten und wenn doch bringt der  Eintrag auch nichts.

 

Nuwanda ist offline Nuwanda · 127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Nuwanda ist offline Nuwanda
Langes Mitglied
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127 Posts seit 01.10.2013
fährt: Low Rider® S
Neuer Beitrag 06.10.2019 15:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Rückwirkend  für Euro 3 oder 4 werden die Klappenanlagen nicht verboten und wenn doch bringt der  Eintrag auch nichts.

Ganz so sicher scheinst du dir ja nicht zu sein, daß die Klappenanlagen nicht verboten werden!  

Skippy 73 ist offline Skippy 73 · 638 Posts seit 16.06.2014
aus Eltville am Rhein
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Skippy 73 ist offline Skippy 73
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638 Posts seit 16.06.2014 aus Eltville am Rhein

fährt: Slim S mit KessTech ESM3 ,CSC-Luftfilter. Flstsb Cross Bones original
Neuer Beitrag 06.10.2019 15:33
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zum zitierten Beitrag Zitat von Nuwanda
zum zitierten Beitrag Zitat von StreetBob
Rückwirkend  für Euro 3 oder 4 werden die Klappenanlagen nicht verboten und wenn doch bringt der  Eintrag auch nichts.

Ganz so sicher scheinst du dir ja nicht zu sein, daß die Klappenanlagen nicht verboten werden!

warum sollten Sie verboten werden? 
Und von wem ? 
Wenn ganz legal eine EU Zulassung erteilt wurde,kann nur das Land wo die Registrierung erteilt hat,diese widerrufen. EU-Recht steht über D-Recht.

Auch wenn das keiner glauben will ,(ich auch nicht)ist aber so.
Meine Info habe ich von einem der es wissen muss. (Polizisten Motorradcrew)

Was Problem geben wird ,sind  Luftfilter die nur eine Zulassung haben ,wenn das Moped im original Zustand  ist. Oder aber man hat alle Prüfungen durch und kann es belegen.


Aber wir können schreiben und diskutieren, am Ende zählt das,was bei ner Kontrolle gefunden wird.


Bis dahin weiterhin gute Fahrt.
Fahrt.


PS. Haben wir hier jemanden im Forum, dem die ABE von einem Klappenauspuff entzogen wurde????
 

__________________
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