zum zitierten Beitrag
Zitat von stachri
hätte der EU-Gesetzgeber nur festschreiben müssen, dass aktiv gesteuerte Auspuffanlagen generell verboten sind.
Hat er ...
Nur waren Ersatzschalldämpfer nach ECE 92 ( leider ) bis Anfang 2021 ( Euro 5 ) von dieser Regelung ausgenommen.
EU 168/2013 (Euro 4 Zulassungsvorschriften) Artikel 19
Verbot von Abschalteinrichtungen
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit beeinträchtigen oder die Wirkung der OBD-Systeme, der Schalldämpfung oder der Schadstoffemissionsminderungssysteme reduzieren, sind verboten.
Ein Konstruktionselement gilt nicht als Abschalteinrichtung, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) wenn die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) wenn die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.