Was haltet ihr davon ???
• § 18 StVZO aufgehoben (Stand 01.03.2010)
Gesetzesänderung. Am 1. März 2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig, auch vor dem Hintergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO ersetzen. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich. Das gilt auch für die Polizei. In den Dienststellen, aber auch privat, beispielsweise im Online-Forum
http://www.cop-zone.de, diskutieren die Beamten aufgeregt über die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO gegenüber bestätigt, dass die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist: Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand das §18 der StVZO aufgehoben wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50€ Bußgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis. Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs. Bußgeld 25€. Punkte: keine. Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeuges widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheidener Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im schlimmsten Fall kann der kontollierende Beamte eine Mängelmeldung an die zuständige Zulassungsbehörde schicken. Das Motorrad muss dann innerhalb von 14 Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde - also legal leise.
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