Ich weiß, ich weiß, und ich hab diese seltsamen Gesetze nicht gemacht, aber bei Einfuhr aus der EU gilt das halt so, ich zitiere:
Neue Fahrzeuge
Fahrzeuge im Sinne des UStG sind zur Personen- und Güterbeförderung bestimmte Wasser-, Luft- und motorbetriebene Landfahrzeuge. Zu den Landfahrzeugen gehören insbesondere Pkw, Lkw, Motorräder, Motorroller, Mopeds und motorbetriebene Wohnwagen und Caravans. Zu beachten ist hierbei, dass die verkehrsrechtliche Zulassung nicht erforderlich ist.
Neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind (§ 1b Abs. 1 und 2 UStG)
* motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt; diese Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Nicht zu den Landfahrzeugen gehören beispielsweise Wohnwagen, Packwagen und andere Anhänger ohne eigenen Motor, die nur von Kraftfahrzeugen mitgeführt werden können. Ebenfalls nicht zu den Landfahrzeugen gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart oder besonderen Einrichtungen (fest mit dem Fahrzeug verbunden) nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind.
Nachzulesen hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...zeug/index.html
Mich interessiert das, weil ich gerade eine NRS in England kaufe, die weniger als 6000km auf der Uhr hat. Da freut sich mein Kumpel (der sie für mich auf seinen Namen kauft), dass er die restlichen Meilen beisteuern soll (ca. 400 km). Ich will aber keinen Fehler machen, denn sonst erwartet mich hier noch ein Zuschalg von 19%, ohne mich!
Aber wie gesagt, ob das bei dir anders ist wegen Umzugsgut und so, kann ja sein...
Bei mir ist es wie oben beschrieben.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.