Einige werden sich daran erinnern, daß ich gegen den MTK einen Prozeß wegen der Erteilung eines "kleineren" Kennzeichens führe (posts aus Februar 2011). Der Zerberus der Zulassungsstelle beharrte seinerzeit darauf, daß es für Motorräder nur Kennzeichen im Format 28x20cm geben würde, ich wollte dagegen ein einzeiliges, sonstwie kleineres und hilfsweise nur 20cm breites Schild, weil die 20cm hohen Schilder ca. 8cm über den Sitz hinausragen und so eine erhebliche Gefahrenquelle für Verletzungen darstellen. Die Frage der Breite des zweizeiligen Kennzeichens hat sich zwar durch die Neuregelung im April erledigt, nicht aber die wichtigere Frage der Höhe des Kennzeichens.
Heute war mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht - und es geschehen noch Zeichen und Wunder, denn der Richter folgte meinem Standpunkt hinsichtlich der Verletzungsgefahr und dem daraus folgenden Anspruch auf ein niedrigeres Kennzeichen und gab zu verstehen, den Kreis zur Erteiung eines einzeiligen Schilds mit 37cm Breite zu verpflichten.
Daraufhin und nach langer Diskussion haben der Kreis und ich einen Vergleich geschlossen, daß der Kreis nach eigener Wahl mir entweder ein einzeiliges und 37cm breites, ein "verkleinertes" = sog. 80er- oder ein reguläres Kennzeichen mit 18cm Breite, dessen Höhe zwischen 16 und 20cm betragen darf, erteilt. Mit jedem dieser Schilder kann ich leben.
Der Kreis kann den Vergleich noch widerrufen, in dem Fall würde er, wie es aussieht, eben verurteilt werden, ein einzeiliges Schild zu erteilen. In ein paar Wochen wird sich zeigen, was draus wird. In jedem Fall ist aber die alte Entscheidung des VGH Kassel, der einem HD-Tourrer kein kleines Schild geben wollte, vom Tisch.