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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

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Illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

Schumi2012 ist offline Schumi2012 · 140 Posts seit 06.05.2012
aus Geilenkirchen
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Schumi2012 ist offline Schumi2012
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140 Posts seit 06.05.2012 aus Geilenkirchen

fährt: Forty Eight
Neuer Beitrag 06.01.2013 12:19
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wie schon oft diskutiert und oft mit Vermutungen behaftet wenn der Fall der Kontrolle eintrifft und "hören sagen" sieht der Fall nun so aus:

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.

---

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Dirk ist offline Dirk · 336 Posts seit 16.07.2012
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aus Freudenberg

fährt: xl1200 Nightster
Neuer Beitrag 06.01.2013 12:28
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Mein Auspuff ist dann eben defekt. Kost 20 Euro.......und das ist mir wumpe :-)

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Gruss Dirk

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Sturm ist offline Sturm · 16889 Posts seit 05.09.2008
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Neuer Beitrag 06.01.2013 12:30
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Dann trifft das bei den meisten immer noch zu :

"vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE" und dieser Schlusssatz reicht mir um eine Anlage mit ABE zu fahren auch wenn man etwas tiefer in die Tasche greifen muss - "Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist " -

Deshalb habe ich mir eine Penzl von Jürgen AC aus dem Forum zugelegt und kann beruhigt überall
hinfahren Freude .

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Wer lächelt großes Grinsen gewinnt öfters Freude .....

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Neo ist offline Neo · 1324 Posts seit 05.09.2012
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Neuer Beitrag 06.01.2013 12:49
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@Schumi--> Danke für diese info!

Für mich geht es zumindest in die richtige Richtung...!!!

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Engraver ist offline Engraver · 4774 Posts seit 03.10.2011
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Neuer Beitrag 06.01.2013 13:16
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...und wenn ich mir "gebrauchte Tüten" im Net gekauft habe, habe "ich" die nicht vorsätzlich manipuliert Zunge raus

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Du willst ein "Unikat"? Meine Gravurarbeiten - "Germany´s best Engravings" - gibt es in meinem Händlerforum zu sehen. Schau mal rein in´s Wunderland: "Bike Tattoos Custombike Gravuren"!

Schumi2012 ist offline Schumi2012 · 140 Posts seit 06.05.2012
aus Geilenkirchen
fährt: Forty Eight
Schumi2012 ist offline Schumi2012
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fährt: Forty Eight
Neuer Beitrag 06.01.2013 13:21
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Komme auf das Thema weil ich mich gerade erkundige welche Anlage für mich interessant wäre im Bezug auf Preis / Leistung und Verhältnismäßigkeit zum Produkt. (toller Satz), nee mal ehrlich-wer will schon eine Kess Tec verbauen z.b bei einer Iron die dann mit 25% des Gesamtwertes des Mopeds betragen, aber muss jeder aselber entscheiden...

Deswegen habe ich mich für eine MCJ entschieden, wurde auch schon im Forum diskutiert und Mr. Penzl hat ein sein Bestes dazu gegeben, komisch ist nur das die Teile z.B Classic line genauso aussieht und 2,5 mal soviel kostet...jetzt hagelt es wieder Einwände....Hauptsache EG-BE für die Karre und man bekommt es eingetragen...

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30Micha900 ist offline 30Micha900 · 1013 Posts seit 05.01.2012
fährt: Road King Classic, KLR 600
30Micha900 ist offline 30Micha900
* Tippkönig-Abkacker *
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1013 Posts seit 05.01.2012
fährt: Road King Classic, KLR 600
Homepage von 30Micha900
Neuer Beitrag 06.01.2013 14:12
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Thumbs up für Deinen Beitrag Schumi !! Ich schreibe mir die Paragraphen raus und packe mir das zum Werkzeug.
Lasst aber bitte den Fred nicht schon wieder zu einem Pro und Contra der einzelnen Tütenanbieter werden...... unglücklich

__________________
Ich freue mich dass es regnet, freue ich mich nicht regnet es trotzdem........

Schumi2012 ist offline Schumi2012 · 140 Posts seit 06.05.2012
aus Geilenkirchen
fährt: Forty Eight
Schumi2012 ist offline Schumi2012
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140 Posts seit 06.05.2012 aus Geilenkirchen

fährt: Forty Eight
Neuer Beitrag 06.01.2013 14:33
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habe ich nicht vor da man sie ALLE nicht unter einen Hut bekommt und jeder seine Meinung über Klang, Aussehen usw hat und das Thema Auspuff hat schon einen Bart...
aber das Thema legal und EG-BE ändert sich ja alle 3 Monate da wir ein Sklave der EU sind und alles schön Einheitlich sein soll und in Thailand regeln die "Grünen" den Verkehr mit der Gasmaske (selbst gesehen)
Der Kat ist noch nicht mal das Problem, es geht 99% um die Lautstärke die von manchen Tüten ausgeht, selber fahre ich z.Zt eine Python Mamba und habe sie schon gestopft damit es nicht gleich auffällt und ehrlich es nervt immer was im Nacken zu haben und zu gucken wenn der nächste Tüv ansteht...einmal vernünftig und Ruhe iss...

Dragon ist offline Dragon · seit
Dragon ist offline Dragon
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.01.2013 15:13
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Danke für die info fahre selber mit US Tüten die aber nicht zu laut sind.

DéDé ist offline DéDé · 4973 Posts seit 17.04.2008
aus Nordbadisches Tiefland
fährt: 2010er FXDF, 10er Iron, 04er Vergaser Sportster
DéDé ist offline DéDé
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4973 Posts seit 17.04.2008 aus Nordbadisches Tiefland

fährt: 2010er FXDF, 10er Iron, 04er Vergaser Sportster
Neuer Beitrag 06.01.2013 15:27
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Am 01.06.2012 ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I S. 1086, 10.05.2012)

Diese Änderungsverordnung ist quasi eine Neufassung des "alten" nicht mehr anwendbaren Regelwerks des Erlöschens der BE und nun ganz neu in § 19 Absatz 5 StVZO geregelt ( i. V. mit § 69a Absatz 2 StVZO, Nr 1a sowie der Ergänzung der Bußgeldkatalog-Verordnung um die laufenden Nummern 189a, 189a.1, 189a.2, 214a, 214a.1 und 214a.2.) 90 Euro + früher 3 Punkte, jetzt 1 Punkt

Was aber korrekt ist, und das ist seit Einführung der FZV so, dass die BE nicht mehr Bestandteil der Zulassung eines Fahrzeuges ist - und da liegt der Punkt, das ist jetzt europaweit so. Die BE ist Voraussetzung für ein Zulassungsverfahren und nicht Bestandteil der Zulassung, das ist ein gehöriger Unterschied, wenngleich es sich ziemlich identisch anhört.
Wie eingangs schon geschrieben wurde, ist unsere StVZO zieimlich rudimentär geworden, da sie durch viele Vorschriften aus der FZV ersetzt wurde.
Die erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit wird nun in einer neuen Tatbestandsnummer über die Umweltkomponente geregelt, aber die erhebliche. B. d. Verkehrssicherheit wiederum selbst, wurde bisher an die "Nichtbeherrschabarkeit des Fahrzeugs" gekoppelt. Bsp. defekte Bremsen, Lenkung etc.
Diese Begründung wäre beim illegalen Auspuff schwer konstruierbar, es sei denn, im Auspuff ist etwas anderes drin, als aufgeprägt ist - auch richtig eingangs beschrieben.
Die Legaldefinition der erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt fehlt aber bisher, und die Beamten warten quasi auf diese Definition seit der Einführung dieser Regelung.


Unser Ordnungwidrigkeitenrecht ist an die Verhältnismäßigkeit gekoppelt, in der Beweisführung muss die Maßnahme, egal welche, als erforderlich und angemessen nachvollziehbar sein.

__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von DéDé am 07.01.2013 22:17.

Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
Zündstoff ist offline Zündstoff
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.01.2013 16:04
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Was ich in der ganzen Sache am bemerkenswertesten und zugleich auch bedenklich finde:

Ich habe mehrere Bekannte, die bei der Polizei im Streifendienst arbeiten.

Ich habe die immer mal wieder gefragt, was ich "im Falle des Falles" (=Kess MMV offen) zu erwarten hätte.

Keiner !!! von denen hat auch nur die geringste Ahnung von irgendeinem dieser Paragraphen,

bzw. welche Regelung aktuell rechtsgültig ist !

Alle drei, und doof sind die alle nicht, zucken, wenn ich eine verbindliche Aussage möchte, mit den Schultern ...

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Zündstoff am 06.01.2013 16:42.

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Neuer Beitrag 06.01.2013 16:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Was ich in der ganzen Sache am bemerkenswertesten und zugleich auch bedenklich finde:

Ich habe mehrere Bekannte, die bei der Polizei im Streifendienst arbeiten.

Ich habe die immer mal wieder gefragt, was ich "im Falle des Falles" (=Kess MMV offen) zu erwarten hätte.

Keiner !!! von denen hat auch nur die geringste Ahnung von irgendeinem dieser Paragraphen,

bzw. welche Regelung aktuell rechtsgültig ist !

Alle drei, und doof sind die alle nicht, zucken, wenn ich eine verbindliche Aussage möchte, mit den Schultern ...

und genau so agieren auch die Ordnungshüter bei der Kontrolle auf der Straße.

Wenn einer von denen meint er legt dein Bike mal still dann macht der das. Denn nur der Verdacht das etwas nicht konform ist reicht dafür schon aus.

__________________
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✠...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...✠


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Neuer Beitrag 06.01.2013 16:50
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Hi.

Mir wurde von einem Polizisten nur gesagt "Wir dürfen keine Rechtsauskunft geben, dafür gibt es eigene Berufe"!!!
Das schlimme ist, die machen erstmal mit dir was sie wollen.
Wenn sie der Meinung sind eine Beschlagnahme ist korrekt, dann werden sie das tun und wir haben trotzdem den ganzen Rotz am Hals, auch wenn der sich später evtl. wieder in heisse Luft verwandeln lässt...

Habe heute Screamin Eagle mit Harley Schriftzug montiert großes Grinsen
Dachte ich könnte die Dichtungen für das Inteferenzrohr wieder benutzen, Fehlanzeige :-(
Na ja, nächstes WE mal kompletieren und dann mal starten.

cu

__________________
Like a Harley Driver...

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 06.01.2013 16:51
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Schumi, deine info ist leider schon überholt.
Die darlegung bezog sich noch auf die FZV der letzten Jahre,seit Mitte 2012 jedoch wurde das ganze gekippt.
und ein tip, die ausführung würde ich in keinem fall ausdrucken und nem beamten bei ner kontrolle unter die nase halten fröhlich

niterider ist offline niterider · seit
niterider ist offline niterider
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 06.01.2013 19:26
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Wenn das Ganze Mitte 2012 gekippt wurden, was gilt dann jetzt? Könnte das netterweise einer der Fachleute hier reinschreiben? Ich glaube, für die Info wären viele dankbar! Insbesondere für die Beantwortung der Frage: erlischt nun die BE wieder oder doch weiterhin nicht bei einer Anlage mit ABE, die durch Produktionsstreuung oder Verschleiß der Dämmwolle zu laut ist?

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