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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Lauter Auspuff, und mögliche Konsequenzen, Gesetz

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 28.09.2011 19:06
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scheiß auf Leise großes Grinsen

http://www.record-breakers.com/Special/r...EW-2293/?page=1

Porsche mit anlage 108db
roadking mit juh 125 db

beides geil geschockt

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Neuer Beitrag 04.07.2012 21:02
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hm,


bin heute angehalten worden und man unterstellte mir mit meiner regelbaren mcj anlage offen gefahren zu sein.

das ging dann soweit das man mir sogar erklären wollte das der versteller am rahmen montiert nicht erlaubt sei.....

naja wie will man jmd erklären das er sich täuscht und dem nicht so ist und/oder war? geht nicht, denn er fühlt sich im recht und ist auch noch legistlative dazu.

zum schluss haben 4 von den freundlichen drum herum gestanden und wollten mich am liebsten hängen sehen.

alles aufgeschrieben schön fotos gemacht und dann einfach weitergefahren.was jetzt kommt weiss kein mensch. ich würde behaupten man trifft sich vor gericht denn der kollege war so verspannt das ging auf keine kuhhaut.......

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Ralf31 ist offline Ralf31 · 2610 Posts seit 06.04.2011
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Neuer Beitrag 04.07.2012 21:08
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Ich glaube aber nicht zu 100% sobald du den Versteller an dein Bike montierst ist die ABE von der Auspuffanlage erloschen.

Gruß Ralf

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Neuer Beitrag 04.07.2012 21:18
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wohin soll man den versteller denn sonst montieren geschockt

dann darf ich ja keine penzl mehr fahren...

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Neuer Beitrag 04.07.2012 21:26
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also den versteller darfst du meines wissen nur nicht am lenker montieren. sonst überall.

gerade bei meiner mcj muss er dran sein weil sonst ein auspuff offen und einer geschlossen ist. der synchronisiert die anlage halt....

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hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 04.07.2012 21:50
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Zitat von screwlord
bin heute angehalten worden und man unterstellte mir mit meiner regelbaren mcj anlage offen gefahren zu sein.
das ging dann soweit das man mir sogar erklären wollte das der versteller am rahmen montiert nicht erlaubt sei.....
..

Das kannst Du ganz entspannt sehen. Ist nicht gerichtsverwertbar zu beweisen, egal ob Du offen oder geschlossen gefahren bist. Immer Aussage gegen Aussage, im Zweifel für den Angeklagten!
Wenn Du zu schnell gefahren bist, reicht ja auch die Aussage der Polizei nicht, da müssen als Beweismittel schon Fakten, in Form von Laser- oder Radarfoto`s existieren.

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Döppi ist offline Döppi · 21793 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 04.07.2012 22:34
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Das sehe ich aber bischen anders . Hatte eine Gerichtsverhandlung wegen Überfahrens einer roten Ampel . Ich hatte Einspruch eingelegt , da es noch nicht rot war . Es war keine Blitzampel sondern ein Polizist der an der Ampel stand , hatte es gesehen und mich angezeigt . komischerweise hatte er auch auf einmal einen weiteren Beamten als Zeugen , obwohl er alleine war . Hatte ihn ja gesehen . Der Richter hat mich schuldig gesprochen , mit der Begründung : " wenn wir unserer Polizei nicht mehr vertrauen können , wem sonst" . Augenzwinkern

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hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 05.07.2012 06:43
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zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Das sehe ich aber bischen anders . Hatte eine Gerichtsverhandlung wegen Überfahrens einer roten Ampel . Ich hatte Einspruch eingelegt , da es noch nicht rot war . Es war keine Blitzampel sondern ein Polizist der an der Ampel stand , hatte es gesehen und mich angezeigt . komischerweise hatte er auch auf einmal einen weiteren Beamten als Zeugen , obwohl er alleine war . Hatte ihn ja gesehen . Der Richter hat mich schuldig gesprochen , mit der Begründung : " wenn wir unserer Polizei nicht mehr vertrauen können , wem sonst" . Augenzwinkern

Ist aber nicht ganz vergleichbar. Mit einen besseren Anwalt hättest Du vielleicht gewonnen?
verwirrt

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Jacktar ist offline Jacktar · 467 Posts seit 17.12.2011
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Neuer Beitrag 05.07.2012 07:38
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Moin,

nochmal zu den, am Rahmen angebrachten, Verstelloptionen für die Auspuffanlage:
Soweit ich weiß, müssen die montiert & funktionsfähig sein.

Es gibt da einen netten Paragraphen zu (schlagt mich, ich finde den exakten gerade zum Verrecken nicht, ähnelt jedoch stark dem §49a StVZO) Dort heißt es, OTon: [...]angebrachte Teile[...]müssen funktionsfähig sein[...]

Gruß Daniel

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Gruß Daniel

Might Is Right ist offline Might Is Right · 1243 Posts seit 03.04.2009
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Neuer Beitrag 05.07.2012 08:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Das sehe ich aber bischen anders . Hatte eine Gerichtsverhandlung wegen Überfahrens einer roten Ampel . Ich hatte Einspruch eingelegt , da es noch nicht rot war . Es war keine Blitzampel sondern ein Polizist der an der Ampel stand , hatte es gesehen und mich angezeigt . komischerweise hatte er auch auf einmal einen weiteren Beamten als Zeugen , obwohl er alleine war . Hatte ihn ja gesehen . Der Richter hat mich schuldig gesprochen , mit der Begründung : " wenn wir unserer Polizei nicht mehr vertrauen können , wem sonst" . Augenzwinkern

Da hab ich auch eine Anekdote parat: Vor 15 Jahren bin ich in eine Alkoholkontrolle geraten. Ein Beamter fragte mich nach den Papieren. Ich mich abgschnallt, im Beisein dieses Beamten, Papiere aus dem Portemonnaie geholt und rübergereicht. Er ist daraufhin damit zu seinem Wagen. Anschließend erschienen zwei weitere Beamte an der Fensterscheibe und fragten mich nach einer Gurtbefreiung. Ich darauf verwiesen, dass ich mich ebend abgeschnallt hätte und der Kollege könne das bezeugen. Daraufhin hielten die drei kurz Kriegsrat. Ende vom Lied, ich durfte ein Bußgeld für nicht angeschnalltes fahren bezahlen!

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Neuer Beitrag 05.07.2012 08:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von Döppi
Das sehe ich aber bischen anders . Hatte eine Gerichtsverhandlung wegen Überfahrens einer roten Ampel . Ich hatte Einspruch eingelegt , da es noch nicht rot war . Es war keine Blitzampel sondern ein Polizist der an der Ampel stand , hatte es gesehen und mich angezeigt . komischerweise hatte er auch auf einmal einen weiteren Beamten als Zeugen , obwohl er alleine war . Hatte ihn ja gesehen . Der Richter hat mich schuldig gesprochen , mit der Begründung : " wenn wir unserer Polizei nicht mehr vertrauen können , wem sonst" . Augenzwinkern

in deinem fall würde ich sagen ist die schwere also rote ampel = verkehrsgefährdend ausschlaggebend....aber ich kann mich täuschen.

mit einem auspuff gefärde ich ja nicht in dem masse wie bei ner roten ampel zumal der sherrif nen helm aufhatte, inkl freispreche im ohr(standart) sein möp selber an war und er in einer einfahrt auf ner 4 spurigen strasse stand....

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Neuer Beitrag 05.07.2012 08:39
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Zitat von Might Is Right
Zitat von Döppi
Das sehe ich aber bischen anders . Hatte eine Gerichtsverhandlung wegen Überfahrens einer roten Ampel . Ich hatte Einspruch eingelegt , da es noch nicht rot war . Es war keine Blitzampel sondern ein Polizist der an der Ampel stand , hatte es gesehen und mich angezeigt . komischerweise hatte er auch auf einmal einen weiteren Beamten als Zeugen , obwohl er alleine war . Hatte ihn ja gesehen . Der Richter hat mich schuldig gesprochen , mit der Begründung : " wenn wir unserer Polizei nicht mehr vertrauen können , wem sonst" . Augenzwinkern

Da hab ich auch eine Anekdote parat: Vor 15 Jahren bin ich in eine Alkoholkontrolle geraten. Ein Beamter fragte mich nach den Papieren. Ich mich abgschnallt, im Beisein dieses Beamten, Papiere aus dem Portemonnaie geholt und rübergereicht. Er ist daraufhin damit zu seinem Wagen. Anschließend erschienen zwei weitere Beamte an der Fensterscheibe und fragten mich nach einer Gurtbefreiung. Ich darauf verwiesen, dass ich mich ebend abgeschnallt hätte und der Kollege könne das bezeugen. Daraufhin hielten die drei kurz Kriegsrat. Ende vom Lied, ich durfte ein Bußgeld für nicht angeschnalltes fahren bezahlen!

das mal krass!

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Neuer Beitrag 05.07.2012 08:45
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Zum Versteller der Penzl.

Ich hatte vor 4 Wochen die selbe Diskusion mit der Ordnungsmacht.

Es ging nicht darum ob ich offen gefahren bin sondern nur um den Versteller.

Der gute Mann war auch der Meinung das die Versteller grundsätzlich nicht montiert werden dürfen, auch wenn in der Betriebserlaubnis steht das sie nur am Lenker nicht montiert werden dürfen. Alleine die Möglichkeit einen Versteller zu haben reiche aus um ein Bussgeld zu verhängen. Im Prinzip die Gleiche vorgehensweise wie bei Radarwarngeräten. Der Kauf ist legal, mitführen (auch wenn nicht angeschlossen) strafbar.


Ich habe die "Beamten" aber dann doch mit folgender Argumentation überzeugen können:

Fehlt der Versteller bei einer Penzl ist diese bauartbedingt immer offen und somit im Bereich der StVZO unzulässig.

Es kam zwar dann noch das Argument das sie dann so montiert werden muss das man während der Fahrt die Anlage nicht verstellen kann. Aber mit meinem freundlichen Hinweis darauf, dass aus bauartbedingten Gründen einer HD (Vibrationen) sich der Versteller auch schon Mal von alleine verstellt und ich als ordentlicher und gesetzestreuer Bürger die Anlage natürlich sofort wieder zustelle, müsse der Versteller "erreichbar" montiert werden.

Darauf hin wurde diese Diskusion vom "Gruppenleiter" dann mit einem Schmunzeln abgebrochen und ich durfte weiterfahren.

Fazit der Geschichte:


Ich habe mit dieser Diskusion 4 Beamte 1 Stunde lang davon abgehalten andere Mopeds zu kontrollieren.

Aber leider habe ich den Verdacht, das der Beamte der diese Diskusion ausgelöst hat sich jetzt richtig schlau macht und nach einer Lücke sucht. Die er hoffentlich nie findet.

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fährt: Nightster
Neuer Beitrag 05.07.2012 08:53
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Darauf hin wurde diese Diskusion vom "Gruppenleiter" dann mit einem Schmunzeln abgebrochen und ich durfte weiterfahren....

Der fährt bestimmt selber Harley großes Grinsen

__________________
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hardy.b ist offline hardy.b · seit
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Neuer Beitrag 05.07.2012 09:15
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Die Frage die ich mir als noch "Auspuffsuchender" stelle ist folgende: Soll ich 1500 Euro bezahlen um u.U. trotzdem diese Diskussionen mit der Polizei führen zu müssen?
Die Alternativen sind natürlich auch nicht ohne Probleme, reicht meine gegronkte, gibt es legale Alternativen, kann man diese (z.B. S&S, Remus) etwas modifizieren um einen halbwegs vernünftigen Sound zu haben und trotzdem nicht aufzufallen.......????????

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