hi, ein kollege will für seiner lady eine bei uns nicht erhältliche Honda CB400SS besorgen.
leichtes bike im stil einer XT500.
da diese in europa von honda nicht anegboten wird, gibt es kein COC oder dgl. jetzt ist es aber so, wenn ein bike in der EU einmal angemeldet war, dann kann man es auch überall in der EU wieder anmelden. nennt sich bestandsrecht oder so ähnlich.
in UK gibts die dinger haufenweise als direkt-japan-import.
in D ist es ja auch in etwa so, man kann ein nicht EU bike beim tüv vorführen, bekommt dann einen "fahrzeugbrief" (wenn das der korrekte begriff ist), ABER damit ist sie noch nicht angemeldet gewesen, erst nach einer z.b. tagesanmeldung gibts ein kennzeichen und auch einen fzg-brief mit "EU anmeldung" mit dem ich in Ö was anfangen kann (hatte ich so mit meiner brasilien buell gemacht).
zur eigentlichen frage, welche papiere bekommt man in UK zu einem gebrauchten fzg. auf dem ersichtlich ist, dass sie einmal in UK angemeldet war und auch wieder ordentlich abgemeldet wurde bzw. welche versionen/arten von fzg dokumenten gibt es und was sagen die im einzelnen aus?
danke für eure hilfe!
lg
sigi
__________________
du hast vielleicht recht,
aber meine Meinung gefällt mir besser