Zitat von sticki1
@bestes ht.
puh,viel zum lesen hast hier reingesetzt. übertragbar auf die realität in bezug auf die handlungsweise des beamten ist es jedoch nicht
Wieso, ich als Normalbürger verstehe das ganz einfach...
Der Beamte stellt fest, Auspuff ohne db-eater, ausgeräumt oder ohne ABE oder offener Luffi, ist ja meistens so eine Konstellation, somit Erlöschen der BE nach möglichkeit 3, somit trifft Artikel 2 Änderung der Bussgeldverordnung zu, d.h.:
Lfd. Nr. 189a.2
Als Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt. Bei anderen Fahrzeugen als Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 135,- Euro Bussgeld.
Wenn du auch gleichzeitig Halter bist.
Wenn jemand anderes der Halter ist und du nur der Fahrzeugführer bist, ist es günstiger:
Lfd. Nr. 214.2
Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt. Bei anderen Fahrzeugen als Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 90,- Euro Bussgeld.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....