Hallo!
Hab jetzt diverse Themen bzgl. Klappenauspuff durch, welche oftmals bereits "geschlossen" sind und bin schließlich in diesem Thema gelandet.
Vielleicht sind meine Fragen ja bereits in anderen Themen durchgekaut worden, jedoch habe ich nichts gefunden.
Aus meinem Umfeld hier in Bayern, München bis Franken hoch, habe ich erfahren, daß die Gesellschaften (TÜV, KÜS, GTÜ, Dekra, ... ) für technische Überwachung seit geraumer Zeit dazu übergegangen sind, die Klappenanlagen (trotz ABE) nicht mehr abzunehmen, bzw. so diese nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden können.
Die Gerüchte gibt es ja schon einige Zeit, aber könnte es sein, daß der Gesetzgeber dabei ist, diese Klappen-Anlagen früher oder später vollständig zu verbieten, sofern sie nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen sind?
Gibt´s etwa regional unterschiedliche Handhabungen durch die technischen Überwachungsgesellschaften?
Was denkt ihr, bzw. wer weiß etwas darüber?
Und bitte nicht das oftmals Gute, original Harley-Sound, gegen das Böse, körperverletzende Klappenauspuff-Hubschrauberstart - Gesalbe!
Besten Dank für konstruktive Antworten und Informationen!