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Zitat von Iltschi
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Zitat von Sticki1
klaro.ab Euro 5b könnte es sein,dass z.b. Klappenauspuffanlagen entweder stärker reglementiert werden um sie homologieren zu können,oder sie fallen ganz weg.
letzteres glaub ich aber nicht.
vermutlich dauert das noch ein paar jährchen.
Betrifft aber wie schon gesagt dann immer Neuzulassungen ab Stichpunkt der Euro Norm
Nein! Das kann auch Bestandsfahrzeuge betreffen (siehe BVerfG).
Genau, das ist gemeint mit: "...auch wenn sich damit die Nutzungsmöglichkeiten
bestehender Eigentumspositionen verschlechtern“, denn "bestehend = Bestand". Die Nutzungsmöglichkeiten können auf alle möglichen Weisen verschlechtert werden, von
- Streckenfahrverboten für Klappenauspüffe
- bis Ausweitung dieser unsäglichen EU 168/2013 auf EZ VOR 1.1.16: Püffe müssen in JEDEM Betriebszustand Euro 3 einhalten, d.h. manuelle Drehknebel unter den Sitz, Puffsteuerung nachträglich umprogrammieren.
Bei all dem gälte die alte ABE sogar noch, aber die
Nutzungsmöglichkeiten bestehender Eigentumspositionen, hier Auspuff, wären laut BVerfG ganz legal
verschlechtert worden, genau wie bei einem EU4-Diesel, der nicht mehr nach Stuttgart reindarf ...
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